Beschluss – 2 UF 223/15
Rn. 28–34 und 41–55: Vormund ist an eine bereits wirksam erfolgte Bestimmung der religiösen Erziehung gebunden. Im konkreten Fall wurde die Genehmigung der Taufe versagt; dokumentierte elterliche Bestimmung erforderte keine frühere Taufe.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtTaufe bei gemeinsamem Sorgerecht: Wer entscheidet?