Urteil – IX R 11/21
Die entgeltliche Übertragung eines Hausanteils im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann innerhalb der Haltefrist ein privates Veräußerungsgeschäft sein. Nach dem Auszug genügte die Nutzung durch geschiedene Ehefrau und Kind nicht als eigene Wohnnutzung des Verkäufers.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtSpekulationssteuer bei Scheidung 2026: Hausanteil