Beschluss – 1 BvR 65/22
Verlässliche Gefahrenprognose bei geplanter Rückführung aus der Pflegefamilie: tatsächlichen gemeinsamen Haushalt und verbleibende Risiken der Mutter sowie Wirksamkeit von Hilfen einbeziehen, insbesondere Rn. 21–33. OLG-Beschluss aufgehoben und zurückverwiesen; kein allgemeiner Sorgeentzug allein wegen Diagnose.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtPsychische Erkrankung: Was bedeutet das fürs Sorgerecht?