Die Sammlung bündelt die in unseren Ratgebern erläuterten Entscheidungen. Der Kurztext ordnet die Aussage ein; für den vollständigen Inhalt bleibt die verlinkte Gerichtsentscheidung maßgeblich.
In einem Eilverfahren wurden Aufenthaltsbestimmungsrecht und Schulwahl gemeinsam betrachtet. Bei der Folgenabwägung waren der gefestigte Wille des Jugendlichen und die Belastung durch mögliche weitere Haushalts- und Schulwechsel von besonderem Gewicht.
Bei der Übertragung der Entscheidungsbefugnis für die Einschulung war die geringere tägliche Wege- und Fahrbelastung ausschlaggebend, nachdem andere Kriterien keinen klaren Vorrang ergaben. Das bereits vereinbarte Betreuungsmodell durfte im Schulwahlverfahren nicht neu aufgerollt werden.
Die Wahl einer kostenpflichtigen weiterführenden Schule ist von erheblicher Bedeutung. Nach wirksamer Kompetenzübertragung kann die Bildungsentscheidung auch unterhaltsrechtliche Kostenfolgen haben; deren konkrete Tragung bleibt nach Bedarf, Angemessenheit und Leistungsfähigkeit zu prüfen.
§ 1628 BGB erfasst konkrete erhebliche Sorgefragen, darunter die Wahl der Schulform. Das Gericht überträgt die Entscheidungsbefugnis dem Elternteil, dessen Vorschlag dem Kindeswohl am besten entspricht, statt die Sachfrage selbst anstelle der Eltern zu entscheiden.