Beschluss – XII ZB 613/16
Rn. 17–19: Eine schematische Begrenzung des Schuldenabzugs auf den pfändbaren Betrag ersetzt keine umfassende Abwägung. Rechtsbeschwerde im Ergebnis zurückgewiesen; weitergehender Kreditabzug nicht weiterverfolgt.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtSchulden beim Kindesunterhalt: Welche Kreditraten zählen?