Beschluss – V ZB 286/11
Allgemeine Funktion des Rechtskraftzeugnisses als Nachweis der Endgültigkeit, keine materielle Neubewertung. Die konkrete Ablehnung einer Anwaltsbeiordnung betraf eine Grundbucheintragung und verbietet keinen Ersatz eines Scheidungsbeschlusses.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtScheidungsurkunde beantragen: Ersatz bei Verlust und Rechtskraftnachweis