Urteil – XII ZR 99/14
Vertraglicher Unterhaltsanspruch des Kindes gegen einen unverheirateten Mann, der mit dem Willen zur Vaterrolle in die Fremdsamenbehandlung eingewilligt hatte. Keine besondere Form, bloße Kenntnis genügt nicht. Revision zurückgewiesen; keine Entscheidung über eine heutige Samenbankfreistellung des biologischen Spenders.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtSamenspende und Unterhalt: Wer muss für das Kind zahlen?