Die Sammlung bündelt die in unseren Ratgebern erläuterten Entscheidungen. Der Kurztext ordnet die Aussage ein; für den vollständigen Inhalt bleibt die verlinkte Gerichtsentscheidung maßgeblich.
Bei der Verfahrenskostenhilfe wurde Pflegegeld des Kindes nicht als einzusetzendes Einkommen berücksichtigt. Teilweiser Erfolg der Beschwerde, Ratenzahlung blieb bestehen; Abgrenzung zum Unterhaltsrecht ausdrücklich erläutert.
Der Erziehungsbeitrag nach § 39 SGB VIII ist Einkommen der Pflegeeltern für Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe. Rechtsbeschwerde zurückgewiesen. Kein Urteil über die Höhe einer Kindesunterhaltspflicht.
Rn. 32: Vermutung, dass Pflegegeld durch gesundheitsbedingte zusätzliche Aufwendungen verbraucht wird; im Fall keine Anhaltspunkte für einen Überschuss. Nachehelicher Krankheitsunterhalt, Gesamturteil wegen der Unterhaltsbegrenzung aufgehoben und zurückverwiesen.