Urteil – S 49 AS 3541/20
Nachweis der Alleinvertretung im dortigen Sozialgerichtsverfahren: aktuelle Sorgeentscheidung oder Negativbescheinigung; Geburtsurkunde ohne Vater regelmäßig nicht ausreichend. Mangels Vertretungsnachweises unzulässige Klagen zweier jüngerer Kinder; Rn. 32–37. Kein Bescheid über die Ausstellung einer Sorgeauskunft.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtNegativbescheinigung zum Sorgerecht: Antrag und Nachweis