Beschluss – 1 BvR 673/17
Im Verfahren über den damaligen Ausschluss nichtehelicher Stiefkindadoption trennte das Gericht soziale Elternschaft, begrenztes kleines Sorgerecht und rechtliche Elternstellung (insbesondere Rn. 9, 50, 68). Keine automatische Sorgerechtsverleihung an alle sozialen Eltern. Für die heutige nichteheliche Adoption ist § 1766a BGB gesondert zu beachten.
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