Beschluss – 11 UF 625/22
Tenor und Rn. 2, 7–15 und 18. Das Gericht ließ die Verbindung von Feststellung und Mindestunterhalt im konkreten Fall trotz verbundener Anfechtung zu. Der Beschluss erging vor § 1595a BGB, die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen.
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