Urteil – XII ZR 160/08
Rn. 17–29: Nachrangigen Ehegatten nicht in die Mangelverteilung zulasten minderjähriger Kinder aufnehmen; Zahlbeträge nach Kindergeldanrechnung als Einsatzbeträge verwenden. Weitere Fehler bei Titelgrundlagen führten zur Teilaufhebung und Zurückverweisung; historische Beträge und früheres Verfahrensrecht sind keine aktuellen Standards.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtMangelfall beim Kindesunterhalt 2026: Berechnen und verteilen