Beschluss – XII ZB 661/12
Rn. 32–37: Eurostat-Preisniveauvergleich und Anpassung des bereinigten Einkommens vor der Tabellenzuordnung im konkreten Schweizfall gebilligt. Rn. 38–44: weitere Berechtigte und Selbstbehalt bleiben Fragen der Gesamtwürdigung. Rechtsbeschwerde zurückgewiesen; kein zeitloser Länderabschlag.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtKindesunterhalt bei Wohnsitz im Ausland: Wie zählt die Kaufkraft?