Beschluss – XII ZB 425/18
Die elterliche Aufbewahrung eines Kindersparbuchs entscheidet nicht allein über die Berechtigung. Für Ansprüche des Kindes gegen Eltern ist das Innenverhältnis maßgeblich; Bankbefugnis und interne Geldzuordnung sind getrennt zu prüfen. Der BGH verwies zur weiteren Aufklärung zurück.
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