Beschluss – XII ZB 201/19
Rn. 14–21 und 45–49: Bestätigung der pauschalen Gleichwertigkeit bei Fremdbetreuung sowie voller Anrechnung von Halbwaisenrente und Kindergeld. Teilweise Aufhebung und Zurückverweisung; abweichender Betreuungsbedarf braucht tragfähige Feststellungen.
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