Urteil – 10 U 18/18
Rn. 33–57: Gütertrennung und gesonderter Pflichtteilsverzicht wurden getrennt geprüft. Der Verzicht wurde durch Eintritt einer später vereinbarten auflösenden Bedingung unwirksam. Keine pauschale Unwirksamkeit jedes Verzichts.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtErbe bei Gütertrennung: Erbquote und Pflichtteil