Beschluss – XII ZB 485/14
Familienunterhalt und Trennung unterscheiden; bei stationärer Pflege ausnahmsweise Geldrente mit Leistungsfähigkeitsgrenze. Rechtsbeschwerde zurückgewiesen. Keine aktuellen Eurobeträge oder generelle Halbierung des Einkommens aus dem historischen Fall ableiten.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtFamilienunterhalt: Haushaltsgeld und Taschengeld in der Ehe