Beschluss – 1 BvR 1178/14
Bei Sorgerechtsentzug und Fremdunterbringung müssen Gerichte sachverständige Grundlagen eigenständig prüfen, Zweifel an Fragen und Neutralität aufarbeiten und die konkrete Gefahr nachvollziehbar begründen. Aufhebung des OLG-Beschlusses und Zurückverweisung; keine automatische Unverwertbarkeit jedes fehlerhaften Gutachtens.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtFamilienpsychologisches Gutachten: Ablauf und Einwände bei Sorgerecht