Beschluss – 13 UF 211/22
Beschwerde gegen Änderung einer Unterhalts-Eilanordnung unzulässig; neues Aktenzeichen und fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung eröffnen kein gesetzlich ausgeschlossenes Rechtsmittel.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtUnterhalt im Eilverfahren: Wie hilft eine einstweilige Anordnung?