Beschluss – 13 UF 142/21
Im konkreten Immobilienfall war ein Verkauf unzumutbar, eine Beleihung dagegen möglich und zumutbar. Unspezifische Finanzierungsabsagen bewiesen deren Scheitern nicht.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtEigenes Vermögen im Studium: Gibt es trotzdem Unterhalt?