Beschluss – XII ZB 357/18
Rn. 26 erläutert § 1586b: Bedarf und Leistungsfähigkeit bleiben zu unterscheiden. Rn. 53–55 trennen Nachlassvorbehalt und betragsmäßige Pflichtteilsgrenze. Der konkrete Fall betraf § 1615l BGB; dessen analoge Pflichtteilsbegrenzung ließ der BGH offen.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtEx-Partner verstorben: Wer zahlt Ehegattenunterhalt?