Beschluss – XII ZB 280/15
Die Ablehnung der rechtlichen Eltern genügt allein nicht zur Zurückweisung eines Umgangsantrags des leiblichen Vaters. Kindeswohl, tragfähige Feststellungen und persönliche Anhörung sind zu prüfen. Die Sache wurde zur weiteren Behandlung zurückverwiesen.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtUmgangsrecht des biologischen Vaters 2026