Beschluss – 2 WF 161/13
Verfahrenskostenhilfe-Beschwerde einer Studentin ohne BAföG-Antrag zurückgewiesen. Rn. 16–27: reguläre Förderung grundsätzlich einschließlich Darlehen bedarfsdeckend; zumutbare, nicht offensichtlich aussichtslose Antragstellung und Darlegung der Bedürftigkeit erforderlich. Andere Bildungsdarlehen ausdrücklich offengelassen. Kein pauschaler Wegfall jedes Unterhalts bei fehlendem Antrag.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtBAföG und Unterhalt: Was müssen Eltern noch zahlen?