Beschluss – XII ZB 158/05
Rn. 10–19: Konkrete Feststellungen zur Zusammenarbeit, mögliche Begrenzung auf Teilbereiche und gesonderte Auswahl des geeigneteren Elternteils. Sorgerecht ist kein Instrument zur Bestrafung eines Elternteils. Rechtsbeschwerde zurückgewiesen; außergewöhnliche Einzelfallentscheidung, kein allgemeiner Vorrang der Mutter und keine Erfolgsgarantie durch Konflikt. Die damalige Absatznummer ist von der heutigen Fassung zu unterscheiden.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtAlleiniges Sorgerecht beantragen: Voraussetzungen und Ablauf