Haben Sie sich jemals ungerecht behandelt gefühlt, weil Sie trotz minimaler Punktunterschiede bei einer Bewerbung übergangen wurden? Viele Menschen stehen vor ähnlichen Herausforderungen, besonders in kompetitiven Berufsfeldern wie dem der Notare. Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2000 könnte Ihnen helfen, solche Situationen besser zu verstehen und mögliche Lösungsansätze zu finden.
NotZ 8/00 Notarstelle Bewerbungsverfahren
Fallübersicht
Konkrete Situation
In diesem Fall geht es um die Besetzung einer Notarstelle in einem Ort im Amtsgerichtsbezirk F. Der Antragsteller, ein seit 1984 in F. tätiger Rechtsanwalt, hat sich um diese Stelle beworben. Ebenfalls beworben hat sich eine Rechtsanwältin, die seit 1980 zugelassen ist und ihre Praxis in der Nähe ausübt. Die Bewerber wurden anhand eines Punktesystems bewertet, wobei die Rechtsanwältin knapp besser abschnitt. Der Antragsteller ist der Ansicht, dass seine bessere Examensnote und seine Ortskenntnis aufgrund seines Wohnsitzes im nahen Umfeld berücksichtigt werden sollten. Zudem fordert er, dass ihm für Fortbildungen, die er nach der Bewerbungsfrist absolviert hat, Punkte gutgeschrieben werden.
Antragsteller (Rechtsanwalt in F.)
Der Antragsteller ist ein erfahrener Rechtsanwalt aus F., der darauf besteht, dass seine höhere Examensnote und seine Lebenslange Ortskenntnis ihm einen Vorteil verschaffen sollten. Er argumentiert, dass diese Faktoren in der Gesamtbewertung der Bewerber berücksichtigt werden müssten. Außerdem ist er der Meinung, dass ihm zusätzliche Punkte für Fortbildungen zustehen, die er nach der ursprünglichen Bewerbungsfrist absolviert hat.
Antragsgegner (Ausschreibende Behörde)
Der Antragsgegner, die ausschreibende Behörde, hat entschieden, die Notarstelle der punktbesseren Mitbewerberin zu übertragen. Die Entscheidung basiert auf einem festgelegten Bewertungssystem, das die Bewerber nach Punkten einstuft. Die Behörde folgt hierbei den geltenden Richtlinien und sieht keinen Anlass, von diesen abzuweichen.
Urteilsergebnis
Der Antragsteller hat den Fall verloren. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Entscheidung der Behörde, die Notarstelle der Mitbewerberin zu übertragen, rechtmäßig ist. Der Antragsteller muss die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen. Notwendige Auslagen werden nicht erstattet.
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§ 6 BNotO
Der § 6 der Bundesnotarordnung (BNotO) befasst sich mit den allgemeinen Voraussetzungen für die Bestellung zum Notar. Hierbei ist die persönliche und fachliche Eignung des Bewerbers entscheidend. Die fachliche Eignung wird durch die Examensnoten und die Berufserfahrung im juristischen Bereich bewertet. In diesem Fall war die Punktzahl ein wesentliches Kriterium, das zur Entscheidung herangezogen wurde. Die Bewerber wurden nach einem transparenten Bewertungssystem beurteilt, wobei die minimale Punktdifferenz zwischen dem Antragsteller und der Mitbewerberin entscheidend war.
§ 7 BNotO
Der § 7 der BNotO behandelt die Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern. Hierbei wird die Gesamtwürdigung der Bewerber in den Vordergrund gestellt, wobei die Examensnoten, die Berufserfahrung und die regionale Verwurzelung berücksichtigt werden. Im vorliegenden Fall argumentierte der Antragsteller, dass seine bessere Examensnote und seine lokale Verbundenheit berücksichtigt werden sollten. Dennoch wurde die Entscheidung zugunsten der Mitbewerberin getroffen, da sie im Auswahlverfahren knapp besser abschnitt. Das Gericht stellte klar, dass die Auswahlentscheidung des Antragsgegners rechtmäßig war und keine neuen Gesichtspunkte vorlagen, die zu einer anderen Bewertung führen könnten.
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Grundsätzliche Auslegung
§ 6 BNotO
Gemäß § 6 der Bundesnotarordnung (BNotO), der die Zulassungsvoraussetzungen für Notare regelt, ist die fachliche Eignung des Bewerbers entscheidend. Diese Eignung wird in der Regel anhand von Examensnoten und beruflicher Erfahrung bewertet. In standardmäßigen Fällen wird den objektiven Kriterien wie Punktzahl und Examensnoten Vorrang gegeben.
§ 7 BNotO
§ 7 BNotO behandelt die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit des Bewerbers. Hierbei werden charakterliche Eigenschaften und die Fähigkeit, das Amt unparteiisch und unabhängig zu führen, berücksichtigt. Unter normalen Umständen legt man hier Wert auf die bisherige berufliche Laufbahn und etwaige disziplinarische Auffälligkeiten.
Ausnahmsweise Auslegung
§ 6 BNotO
Bei außergewöhnlichen Umständen kann § 6 BNotO so ausgelegt werden, dass zusätzliche Qualifikationen oder lokale Kenntnisse (zum Beispiel durch Wohnsitznähe) ebenfalls in die Bewertung einfließen. Solche Aspekte könnten bei fast gleichwertigen Bewerbungen den Ausschlag geben.
§ 7 BNotO
In Ausnahmefällen wird § 7 BNotO so interpretiert, dass die persönliche Bindung zur Region oder spezielle Engagements in der lokalen Gemeinschaft einen Vorteil bieten können. Solche Umstände müssen jedoch klar dokumentiert und nachweisbar sein.
Angewandte Auslegung
Im vorliegenden Fall wurde die grundsätzliche Auslegung der §§ 6 und 7 BNotO angewendet. Die Entscheidung basierte hauptsächlich auf objektiven Kriterien wie der Punktzahl im Auswahlverfahren, was die rechtliche Gleichbehandlung aller Bewerber sicherstellte. Die Argumente des Antragstellers für eine ausnahmsweise Auslegung wurden als nicht ausreichend gewichtig erachtet, da die Differenz in den erreichten Punkten minimal war und keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen, die eine andere Bewertung gerechtfertigt hätten.
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NotZ 8/00 Lösungsmethode
In dem Fall NotZ 8/00 hat der Antragsteller die Entscheidung des Antragsgegners, die Notarstelle an eine andere Bewerberin zu vergeben, gerichtlich angefochten. Die Beschwerde wurde jedoch abgewiesen, da die Entscheidung des Antragsgegners als rechtmäßig angesehen wurde. Der Antragsteller konnte keine neuen relevanten Gesichtspunkte vorbringen, die eine Änderung der Entscheidung gerechtfertigt hätten.
Für den Antragsteller wäre es möglicherweise sinnvoller gewesen, von Anfang an die Kriterien des Auswahlverfahrens genauer zu analysieren und seine Bewerbung entsprechend zu optimieren. Eine frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt für Notarrecht hätte eventuell helfen können, die Erfolgsaussichten realistischer einzuschätzen und möglicherweise alternative Lösungsansätze zu entwickeln. In diesem Fall war der gerichtliche Weg nicht erfolgreich, da die rechtlichen Voraussetzungen klar zu Gunsten der Mitbewerberin lagen.
Ähnliche Fälle Lösungsmethoden
Geringerer Punktunterschied
Wenn der Punktunterschied zwischen den Bewerbern minimal ist, könnte es sinnvoll sein, direkt mit dem Antragsgegner in Kontakt zu treten, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ein Gespräch oder eine schriftliche Kommunikation, die auf die eigenen Stärken und die spezifischen Vorteile für die Notarstelle eingeht, könnte helfen, die Entscheidung zu beeinflussen, ohne direkt den gerichtlichen Weg einzuschlagen.
Gleicher Wohnort
Bewohner des gleichen Ortes wie die ausgeschriebene Notarstelle könnten argumentieren, dass ihre lokale Verwurzelung ein Vorteil ist. In solch einem Fall könnte es ratsam sein, diesen Aspekt in der Bewerbung stärker zu betonen und gegebenenfalls durch lokale Referenzen und Netzwerke zu untermauern. Ein formeller Einspruch sollte gut vorbereitet sein, eventuell mit Unterstützung durch einen Anwalt, um die Chancen zu maximieren.
Fortbildungspunkte nach Frist
Wenn Fortbildungspunkte nach Ablauf der Bewerbungsfrist erworben werden, sollte dies transparent gemacht und im Bewerbungsschreiben erläutert werden. Eine informelle Nachfrage beim Antragsgegner, ob diese Punkte dennoch berücksichtigt werden können, könnte im Vorfeld Klarheit schaffen. Sollte dies nicht erfolgreich sein, könnte eine gerichtliche Klärung in Betracht gezogen werden, wobei die Erfolgsaussichten kritisch geprüft werden sollten.
Andere Mitbewerberin
In Situationen, in denen die Mitbewerberin ebenfalls an einer anderen Stelle interessiert ist, könnte es sinnvoll sein, eine Verhandlungslösung zu suchen. Ein Mediationsverfahren könnte helfen, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden, ohne den langwierigen und kostenintensiven Weg über Gerichte. Bei solchen Überlegungen sollte ein spezialisierter Anwalt hinzugezogen werden, um die rechtlichen und taktischen Schritte optimal zu gestalten.
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Wer darf sich bewerben
Rechtsanwälte, die bestimmte Qualifikationen erfüllen und in der Region tätig sind, können sich bewerben.
Wie wird bewertet
Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem, das verschiedene Kriterien wie Examensnoten und Berufserfahrung berücksichtigt.
Welche Rolle spielt Wohnort
Der Wohnort kann eine Rolle spielen, wenn er in der Nähe der ausgeschriebenen Stelle liegt, jedoch nicht entscheidend.
Wie wichtig sind Fortbildungen
Fortbildungen können zusätzliche Punkte bringen, sollten aber vor Ablauf der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein.
Was passiert bei Punktgleichheit
Bei Punktgleichheit können zusätzliche Kriterien wie Examensnoten oder Ortskenntnisse den Ausschlag geben.
Kann ich Widerspruch einlegen
Ja, Bewerber können gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen und eine gerichtliche Überprüfung beantragen.
Wer entscheidet endgültig
Der Bundesgerichtshof kann letztlich über die Rechtmäßigkeit der Entscheidung entscheiden.
Wie lange dauert der Prozess
Der Prozess kann mehrere Monate dauern, abhängig von der Komplexität des Falls und der Anzahl der Bewerber.
Gibt es eine Warteliste
In der Regel gibt es keine offizielle Warteliste, aber unbesetzte Stellen können erneut ausgeschrieben werden.
Was tun bei Ablehnung
Bei Ablehnung kann der Bewerber zusätzliche Qualifikationen erwerben oder sich auf andere ausgeschriebene Stellen bewerben.
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