Versuchter Mord im Freundeskreis (1 StR 669/99)

Haben Sie sich schon einmal ungerecht behandelt gefühlt, weil Ihnen im Revisionsverfahren kein rechtlicher Beistand zur Seite gestellt wurde? Viele Menschen stehen vor diesem Problem, doch glücklicherweise gibt es ein richtungsweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs, das hier Klarheit schafft. Sollten Sie in einer ähnlichen Situation sein, kann Ihnen dieses Urteil den Weg zu einer fairen Lösung weisen – lesen Sie daher aufmerksam weiter.

1 StR 669/99 Versuchter Mord Revisionsverfahren

Fallübersicht

Konkrete Situation

In der vorliegenden Strafsache steht der Vorwurf des versuchten Mordes im Mittelpunkt. Die Nebenklägerin S., die als Opfer in diesem Fall auftritt, hat in der Revisionsinstanz einen Antrag gestellt, um ihre rechtlichen Interessen weiterhin durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Der Fall dreht sich um einen komplexen strafrechtlichen Sachverhalt, in dem die Nebenklägerin rechtlichen Beistand benötigt, um ihre Position im Revisionsverfahren zu stärken.

Klägerin (Nebenklägerin S.)

Die Klägerin, Nebenklägerin S., fordert, dass ihr im Revisionsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Sie möchte, dass ihr der Rechtsanwalt M. aus München als Beistand zur Seite gestellt wird. Die Nebenklägerin argumentiert, dass sie ohne rechtlichen Beistand ihre Interessen nicht ausreichend vertreten kann und dass die Gewährung von Prozesskostenhilfe notwendig ist, um die finanziellen Hürden zu überwinden.

Beklagter (Staat)

Der Beklagte in diesem Fall ist der Staat, der durch die Staatsanwaltschaft vertreten wird. Er argumentiert, dass die Prozesskostenhilfe für die Nebenklägerin unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen bewilligt werden kann und dass es entscheidend ist, ob die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistandes vorliegen. Der Staat bezieht sich auf die relevanten Paragraphen der Strafprozessordnung (StPO) und hebt hervor, dass die rechtliche Unterstützung nicht automatisch gewährt wird, sondern von spezifischen Bedingungen abhängt.

Urteilsergebnis

Die Klägerin, Nebenklägerin S., hat in diesem Fall gewonnen. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Nebenklägerin Rechtsanwalt M. aus München als Beistand im Revisionsverfahren bestellt wird. Dies basiert auf der Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistandes gemäß § 397a Abs. 1 StPO gegeben sind. Damit wird der Nebenklägerin die notwendige rechtliche Unterstützung im Revisionsverfahren gewährt.

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1 StR 669/99 Relevante Rechtsvorschriften

§ 300 StPO

Paragraph 300 der Strafprozessordnung (StPO) behandelt den allgemeinen Rechtsgedanken, dass Anträge im Revisionsverfahren als Anträge auf Bestellung eines Beistandes ausgelegt werden können. Dies bedeutet, dass ein Antrag auf Prozesskostenhilfe, der von einer Nebenklägerin gestellt wurde, als ein solcher Antrag interpretiert werden kann. Der Zweck dieser Regelung ist es, die Rechte der Nebenkläger im Revisionsverfahren effektiv zu schützen.

§ 397a Abs. 1 StPO

Dieser Paragraph bezieht sich auf die Bestellung eines Beistandes (Rechtsbeistand) im Strafverfahren. Eine Nebenklägerin hat das Recht, für das Revisionsverfahren einen Beistand zu beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hierbei geht es insbesondere darum, dass der Beistand die rechtlichen Interessen der Nebenklägerin im Verfahren vertritt. Die Bestellung erfolgt, wenn der Nebenklägerin ein Anspruch auf einen solchen Beistand zusteht, zum Beispiel bei schwerwiegenden Straftaten wie versuchtem Mord.

§ 397a Abs. 2 StPO

Nach diesem Absatz ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe eine zusätzliche Möglichkeit, die allerdings eine Bedürftigkeitsprüfung voraussetzt. Das bedeutet, dass die finanzielle Lage der Nebenklägerin geprüft wird, um festzustellen, ob sie die Kosten eines Anwalts nicht selbst tragen kann. Diese Regelung tritt jedoch nur in Kraft, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistandes nach Absatz 1 nicht gegeben sind. Daher wird sie als weniger vorteilhaft für die Nebenklägerin angesehen.

§ 395 Abs. 1 Nr. 2 StPO

Dieser Paragraph listet die Fälle auf, in denen Nebenkläger im Strafprozess das Recht haben, sich der Anklage anzuschließen. Insbesondere bei Straftaten, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit betreffen, wie es beim versuchten Mord der Fall ist, kann der Nebenkläger sich aktiv am Verfahren beteiligen. Dies stärkt die Position des Nebenklägers im Prozess und ermöglicht es, eigene Interessen geltend zu machen.

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1 StR 669/99 Urteilsgrundsätze

Grundsatzinterpretation

§ 300 StPO

§ 300 StPO dient als allgemeiner Rechtsgedanke, wonach Anträge auf Prozesskostenhilfe (finanzielle Unterstützung für Gerichtskosten) als Anträge auf Bestellung eines Beistandes (rechtlicher Beistand) zu interpretieren sind. Das bedeutet, dass in Fällen, in denen eine Person rechtlichen Beistand benötigt, der Antrag auf Prozesskostenhilfe auch als ein solcher Antrag gedeutet werden kann.

§ 397a Abs. 1 StPO

Dieser Paragraph ermöglicht die Bestellung eines Beistandes für die Nebenklägerin (Opfer oder Angehörige eines Opfers), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bestellung erfolgt ohne Bedürftigkeitsprüfung, was bedeutet, dass die finanzielle Lage der Nebenklägerin nicht geprüft wird.

§ 397a Abs. 2 StPO

Hier wird die Gewährung von Prozesskostenhilfe geregelt. Diese setzt eine Bedürftigkeitsprüfung voraus, also eine Untersuchung der finanziellen Situation der Nebenklägerin. Ist die Bestellung eines Beistandes nach Abs. 1 möglich, ist Abs. 2 nicht anwendbar.

§ 395 Abs. 1 Nr. 2 StPO

Dieser Paragraph gibt der Nebenklägerin das Recht, in bestimmten schweren Straftaten wie Mord, einen Beistand zu erhalten. Es definiert die Voraussetzungen, unter denen dieser Anspruch besteht.

Ausnahmeinterpretation

§ 300 StPO

Im Ausnahmefall, wenn ein Antrag nicht als Antrag auf Bestellung eines Beistandes interpretiert werden kann, greift diese Regelung nicht. Solche Ausnahmen sind jedoch selten und bedürfen spezieller Umstände.

§ 397a Abs. 1 StPO

Eine Ausnahme von der Bestellung eines Beistandes könnte vorliegen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, beispielsweise wenn die Straftat nicht schwer genug ist.

§ 397a Abs. 2 StPO

Wenn die Bedürftigkeitsprüfung ergibt, dass die Nebenklägerin nicht bedürftig ist, kann Prozesskostenhilfe verwehrt werden. Dies wäre eine Ausnahme von der Regel, Prozesskostenhilfe zu gewähren.

§ 395 Abs. 1 Nr. 2 StPO

Eine Ausnahme von diesem Recht auf Beistand könnte bestehen, wenn die Tat nicht in dem Katalog der schweren Straftaten enthalten ist, die in diesem Paragraphen genannt werden.

Angewandte Interpretation

In diesem speziellen Fall wurde die Grundsatzinterpretation angewendet. Das Gericht entschied, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistandes gemäß § 397a Abs. 1 StPO erfüllt sind. Dies bedeutet, dass keine Bedürftigkeitsprüfung erforderlich war und die Nebenklägerin einen Beistand erhielt, weil die Tat als schwer genug eingestuft wurde. Die Ausnahmeinterpretationen waren hier nicht relevant, da die Bedingungen für die Grundsatzinterpretation klar erfüllt waren.

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Versuchter Mord Lösungsmethoden

1 StR 669/99 Lösungsmethode

Im Fall 1 StR 669/99 wurde der Nebenklägerin für das Revisionsverfahren ein Rechtsanwalt als Beistand bestellt. Diese Entscheidung zeigt, dass in komplexen strafrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei schweren Vorwürfen wie versuchtem Mord, die Bestellung eines Rechtsbeistands eine angemessene Lösung ist. Die Nebenklägerin hat erfolgreich einen Antrag gestellt, der als Antrag auf Bestellung eines Beistandes ausgelegt wurde, was den Vorteil bot, dass keine zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung erforderlich war. Für ähnliche Fälle kann es entscheidend sein, frühzeitig einen Anwalt hinzuzuziehen, da dieser die Chancen auf ein faires Verfahren erhöht. Ein “Do-it-yourself”-Ansatz wäre in einem solchen Fall aufgrund der Komplexität und des hohen Risikos weniger ratsam.

Ähnliche Fälle Lösungsmethoden

Klägerin ohne Rechtsanwalt

In einem Fall, in dem die Klägerin keinen Rechtsanwalt hat, sollte sie ernsthaft erwägen, einen zu engagieren, besonders in komplexen Straffällen. Ohne professionellen Beistand sind die Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang deutlich geringer. Ein Anwalt kann nicht nur rechtliche Unterstützung bieten, sondern auch die geeigneten Anträge stellen und strategische Entscheidungen treffen.

Klägerin mit unzureichenden Mitteln

Wenn die Klägerin nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, sollte sie die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe in Betracht ziehen. Es ist wichtig, dass sie einen formellen Antrag stellt, um ihre Bedürftigkeit nachzuweisen. Ein Anwalt kann hierbei helfen, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um finanzielle Unterstützung für ihre Verteidigung zu erhalten.

Fehlende Bedürftigkeitsprüfung

In einer Situation, in der die Bedürftigkeitsprüfung fehlt, könnte die Klägerin versuchen, den Antrag auf Bestellung eines Beistandes zu stellen, wie es im Fall 1 StR 669/99 erfolgreich durchgeführt wurde. Dies könnte verhindern, dass zusätzliche finanzielle Prüfungen erforderlich werden, was den Prozess beschleunigen kann.

Staat verweigert Beistand

Wenn der Staat die Bestellung eines Beistands verweigert, könnte die Klägerin in Erwägung ziehen, den Fall öffentlichkeitswirksam zu machen oder sich an Organisationen zu wenden, die rechtliche Unterstützung bieten. In einigen Fällen könnte der Druck der Öffentlichkeit oder die Unterstützung durch gemeinnützige Organisationen den staatlichen Behörden Anlass geben, ihre Entscheidung zu überdenken.

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FAQ

Was ist ein Beistand?

Ein Beistand ist ein rechtlicher Vertreter, der eine Partei im Strafverfahren unterstützt und berät.

Wie wird Prozesskostenhilfe gewährt?

Prozesskostenhilfe wird gewährt, wenn die Partei bedürftig ist und die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat.

Was bedeutet Revisionsverfahren?

Ein Revisionsverfahren ist die Überprüfung eines Urteils durch ein höheres Gericht auf Rechtsfehler.

Können Anwälte abgelehnt werden?

Ja, ein Angeklagter oder Nebenkläger kann einen Anwalt ablehnen, wenn er berechtigte Gründe vorweisen kann.

Was ist eine Bedürftigkeitsprüfung?

Eine Bedürftigkeitsprüfung stellt fest, ob eine Person finanziell in der Lage ist, die Kosten eines Verfahrens selbst zu tragen.

Wann wird § 397a Abs. 1 angewendet?

§ 397a Abs. 1 StPO wird angewendet, wenn die Bestellung eines Beistandes für den Nebenkläger erforderlich ist.

Gibt es Ausnahmen bei § 300?

Ja, § 300 StPO wird nicht angewandt, wenn andere spezifische gesetzliche Regelungen greifen.

Wie wird der Beistand bestellt?

Der Beistand wird durch das Gericht bestellt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wer zahlt die Gerichtskosten?

Die Gerichtskosten können von der unterlegenen Partei oder durch Prozesskostenhilfe übernommen werden.

Welche Rolle spielt der Staat?

Der Staat übernimmt die Gerichtskosten im Rahmen der Prozesskostenhilfe, wenn eine Partei bedürftig ist.

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