Raubkomplott im Freundeskreis (2 StR 199/00)

Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob eine Verurteilung wegen einer „Verbrechensverabredung“ wirklich gerechtfertigt ist? Viele Menschen stehen vor ähnlichen rechtlichen Herausforderungen, aber es gibt gute Nachrichten: Ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs kann Klarheit schaffen. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, sollten Sie unbedingt diesen Fall aufmerksam studieren, um mögliche Lösungswege zu entdecken.

2 StR 199/00 Schwerer Raub und Verabredung

Fallübersicht

Konkrete Situation

In einem komplexen Fall wurden mehrere Personen beschuldigt, einen schweren Raub und eine schwere räuberische Erpressung in Bandenform begangen zu haben. Der Angeklagte war Teil dieser Gruppe und wurde ursprünglich auch wegen einer sogenannten “Verbrechensverabredung” (Planung und Vorbereitung eines Verbrechens) verurteilt. Die Anklage bezog sich auf mehrere Vorfälle, bei denen die Beteiligten mit erheblicher krimineller Energie vorgegangen sein sollen. Der Fall erregte Aufmerksamkeit, da er Einblicke in die organisierte Kriminalität bot und die Zusammenarbeit innerhalb solcher Gruppen beleuchtete.

Kläger (Angeklagter in Revision)

Der Angeklagte, der sich gegen das Urteil des Landgerichts Gießen vom 1. Februar 2000 wandte, argumentierte, dass in seinem Fall sowohl formelle als auch materielle Rechtsfehler vorliegen würden. Er bemängelte insbesondere den Schuldspruch wegen der “Verbrechensverabredung” und suchte eine Überprüfung des gesamten Urteils durch den Bundesgerichtshof.

Beklagter (Staatsanwaltschaft)

Die Staatsanwaltschaft verteidigte das ursprüngliche Urteil und hielt an der Auffassung fest, dass die Verurteilung des Angeklagten gerechtfertigt sei. Sie argumentierte, dass die Beweise ausreichend seien, um die Beteiligung des Angeklagten an den Verbrechen zu bestätigen. Dennoch stimmte sie letztlich der Einstellung des Verfahrens bezüglich der “Verbrechensverabredung” zu, da dieser Punkt möglicherweise rechtlich nicht hinreichend abgesichert war.

Urteilsergebnis

Das Gericht entschied zugunsten des Angeklagten in Bezug auf die “Verbrechensverabredung”. Diese Anklage wurde fallengelassen, und die Kosten dafür trägt die Staatskasse. In den anderen Punkten blieb das Urteil allerdings bestehen, und der Angeklagte wurde weiterhin wegen bandenmäßigen schweren Raubes und räuberischer Erpressung verurteilt. Die ursprünglich verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wurde nicht reduziert, da das Gericht zu dem Schluss kam, dass die restlichen Strafen diese Dauer weiterhin rechtfertigen.

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2 StR 199/00 Relevante Rechtsvorschriften

§ 154 Abs. 2 StPO

Gemäß § 154 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) kann das Gericht Teile eines Verfahrens einstellen, wenn dies im Interesse der Verfahrensökonomie (Effizienz und Kostenersparnis) liegt. In diesem Fall wurde das Verfahren gegen den Angeklagten in Bezug auf die Verurteilung wegen “Verbrechensverabredung” (Planung oder Absprache zur Begehung einer Straftat) eingestellt. Diese Einstellung bedeutet, dass der Angeklagte in diesem Punkt nicht weiter strafrechtlich verfolgt wird und die Staatskasse (der Staat) die Kosten für diesen Teil des Verfahrens übernimmt.

§ 349 Abs. 2 StPO

Nach § 349 Abs. 2 StPO kann das Revisionsgericht eine Revision als unbegründet verwerfen, wenn es keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten findet. In diesem Fall wurde die Revision des Angeklagten weitestgehend verworfen, da das Gericht keine schwerwiegenden Fehler in der ursprünglichen Urteilsfindung erkennen konnte. Lediglich der Punkt der “Verbrechensverabredung” wurde aus dem Schuldspruch entfernt, was jedoch keine erhebliche Auswirkung auf die Gesamtfreiheitsstrafe hatte.

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2 StR 199/00 Urteilsgrundlagen

Grundsätzliche Auslegung

§ 154 Abs. 2 StPO

Nach § 154 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) kann ein Verfahren teilweise eingestellt werden. Dies geschieht häufig, wenn der Aufwand der weiteren Verfolgung nicht im Verhältnis zur Bedeutung der Tat steht. Im vorliegenden Fall wurde das Verfahren bezüglich der Verurteilung wegen “Verbrechensverabredung” eingestellt, was bedeutet, dass diese Anklagepunkte nicht weiter verfolgt wurden und somit keine weiteren rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen.

§ 349 Abs. 2 StPO

Dieser Paragraph ermöglicht dem Gericht, eine Revision als offensichtlich unbegründet zu verwerfen, wenn keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten festgestellt werden. Hierbei wird das Urteil lediglich insoweit überprüft, ob es gravierende Rechtsfehler enthält, die eine andere Entscheidung rechtfertigen würden.

Ausnahmsweise Auslegung

§ 154 Abs. 2 StPO

Eine Ausnahmeauslegung könnte in Betracht gezogen werden, wenn besondere Umstände vorliegen, die eine Fortführung des Verfahrens trotz geringer Bedeutung der Tat rechtfertigen. Beispielsweise könnte dies bei einer besonders hohen Rückfallgefahr des Angeklagten der Fall sein. Im vorliegenden Fall wurden solche besonderen Umstände jedoch nicht geltend gemacht.

§ 349 Abs. 2 StPO

Ausnahmen von der Verwerfung der Revision als unbegründet könnten vorliegen, wenn neue Beweismittel auftauchen oder erhebliche Verfahrensfehler festgestellt werden, die das ursprüngliche Urteil in Frage stellen. Im aktuellen Fall wurden jedoch keine derartigen Ausnahmen festgestellt.

Angewandte Auslegung

Im vorliegenden Urteil wurden die Paragraphen § 154 Abs. 2 StPO und § 349 Abs. 2 StPO nach ihrer grundsätzlichen Auslegung angewendet. Das Verfahren wurde in Bezug auf die Verbrechensverabredung eingestellt, weil dieser Anklagepunkt im Verhältnis zur Bedeutung der anderen Straftaten als weniger gravierend angesehen wurde. Die Revision wurde als unbegründet verworfen, da keine wesentlichen Rechtsfehler festgestellt wurden. Diese Entscheidungen beruhen auf der Abwägung der Verhältnismäßigkeit und der rechtlichen Prüfung des Urteils, ohne dass außergewöhnliche Umstände eine abweichende Auslegung erforderten.

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Verbrechensverabredung Lösungen

2 StR 199/00 Lösung

In dem vorliegenden Fall wurde das Verfahren hinsichtlich der Verurteilung wegen Verbrechensverabredung eingestellt, was zur Streichung dieses Schuldspruchs führte. Der Angeklagte trug die restlichen Kosten des Rechtsmittels, jedoch übernahm die Staatskasse die Kosten des eingestellten Verfahrensanteils. Der Angeklagte hatte teilweise Erfolg mit seiner Revision, was zeigt, dass es in bestimmten Konstellationen sinnvoll sein kann, den Rechtsweg zu beschreiten. In dieser Situation war die Beauftragung eines Anwalts von Vorteil, da die komplexe Rechtsmaterie und die erfolgreiche Teilanfechtung einer spezialisierten Vertretung bedurften.

Ähnliche Fälle Lösungen

Verabredung ohne Bandenbezug

In einem Fall, in dem eine Verbrechensverabredung ohne Bezug zu einer Bande besteht, könnte es sinnvoll sein, zunächst außergerichtliche Einigungen zu suchen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Sollte eine Anklage erfolgen, wäre eine anwaltliche Beratung ratsam, um die Erfolgsaussichten genau abzuwägen.

Beteiligung ohne Tatvollzug

Wenn eine Person an einer Verabredung beteiligt war, jedoch keine Tat vollzogen wurde, könnte es vorteilhafter sein, auf eine Einstellung des Verfahrens zu hoffen. Hier könnte der Gang zum Anwalt helfen, die Strategie zu erörtern, ob eine formelle Verteidigung oder ein Antrag auf Einstellung sinnvoller sein könnte.

Keine Vorstrafen vorhanden

In einem Szenario, in dem keine Vorstrafen vorhanden sind, könnte die Gerichtsbarkeit milder ausfallen. Eine einvernehmliche Einigung oder eine Erklärung zur Tat kann in solchen Fällen zu einer Einstellung oder einer milden Strafe führen. Auch hier empfiehlt sich der Rat eines erfahrenen Anwalts, um die Optionen sorgfältig zu prüfen.

Zugehörigkeit zu einer Jugendbande

Bei einer Zugehörigkeit zu einer Jugendbande kann es von Vorteil sein, alternative Konfliktlösungen in Betracht zu ziehen, um das Risiko einer Vorstrafe zu mindern. Ein Anwalt mit Spezialisierung auf Jugendstrafrecht könnte helfen, das Verfahren in eine für den Angeklagten günstigere Richtung zu lenken, insbesondere durch Vermittlung und außergerichtliche Maßnahmen.

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FAQ

Was ist Verbrechensverabredung

Verbrechensverabredung ist eine Absprache zwischen zwei oder mehr Personen, ein Verbrechen zu begehen, ohne dass die Tat bereits ausgeführt wurde.

Wie lange dauert Revisionsverfahren

Die Dauer eines Revisionsverfahrens kann stark variieren, beträgt aber in der Regel mehrere Monate.

Was ist StPO § 154 Abs. 2

StPO § 154 Abs. 2 erlaubt es, ein Verfahren einzustellen, wenn eine Verurteilung wegen anderer Taten ausreichend erscheint.

Wer trägt Verfahrenskosten

Die Verfahrenskosten trägt in der Regel der Angeklagte, es sei denn, das Verfahren wird zu seinen Gunsten eingestellt.

Wann wird Teilfreispruch gewährt

Ein Teilfreispruch wird gewährt, wenn Teile der Anklage nicht ausreichend bewiesen werden können oder aus anderen Gründen eingestellt werden.

Was ist bandenmäßiger Raub

Bandenmäßiger Raub ist ein Raub, der von einer Gruppe von Personen geplant und ausgeführt wird, um die Erfolgschancen zu erhöhen.

Wie wird Gesamtstrafe berechnet

Eine Gesamtstrafe wird durch Addition der Einzelstrafen gebildet, wobei eine Erhöhung der Einsatzstrafe möglich ist.

Wann entfällt Einzelstrafe

Eine Einzelstrafe entfällt, wenn das Gericht einen Teil der Anklage einstellt oder der Schuldspruch korrigiert wird.

Was sind Revisionsergebnisse

Revisionsergebnisse können die Bestätigung, Änderung oder Aufhebung eines Urteils umfassen, abhängig von den festgestellten Rechtsfehlern.

Wie beeinflusst Vorstrafe Urteil

Eine Vorstrafe kann zu einer höheren Gesamtstrafe führen, da sie bei der Bemessung der neuen Strafe berücksichtigt wird.

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