Ohne Testament Erbfolge kann dein gesamter Besitz an unerwartete Verwandte oder sogar den Staat fallen. Erfahre jetzt, wie die gesetzliche Erbfolge wirklich funktioniert – und wie du dein Haus, dein Geld und deine Liebsten absicherst.

Gesetzliche Erbfolge verstehen
Gesetzliche Erbfolge ohne Testament
Gesetzliche Grundlagen im BGB
Paragraphen zur Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge ohne Testament ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genau geregelt – und zwar in den §§ 1922 bis 1936 BGB. Diese Paragraphen definieren nicht nur, wer als Erbe in Frage kommt, sondern auch in welcher Reihenfolge und mit welchem Anteil. § 1924 BGB bildet dabei das Fundament, indem er die Erben erster Ordnung festlegt – also die Abkömmlinge des Erblassers, sprich Kinder und Enkel. § 1931 BGB wiederum regelt die Erbansprüche des Ehegatten, der je nach familiärer Konstellation unterschiedlich bedacht wird. Das klingt erstmal trocken, oder? Aber genau hier entscheidet sich oft, ob es nach einem Todesfall friedlich oder konfliktreich zugeht.
Historischer Kontext
Die Struktur der heutigen gesetzlichen Erbfolge hat tiefgreifende historische Wurzeln. Bereits im Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794 wurde die Erbfolge gesetzlich normiert – jedoch stark patriarchalisch geprägt. Erst mit der Einführung des BGB im Jahr 1900 entstand ein einheitliches Erbrecht für das gesamte Deutsche Reich. Seitdem wurde das Erbrecht mehrfach reformiert, insbesondere 2010, um die Position von Lebenspartnern und Pflegekindern zu stärken. Dieses Wissen macht deutlich: Die gesetzliche Erbfolge ist kein starres Konstrukt, sondern ein Spiegel gesellschaftlicher Entwicklungen.
Gesetzliche Erbfolge ohne Testament Schaubild
Aufbau und Struktur
Ein Schaubild zur gesetzlichen Erbfolge wirkt auf den ersten Blick komplex – doch es ist enorm hilfreich, um die Verwandtschaftsordnungen zu verstehen. Die Darstellung folgt einer hierarchischen Ordnung: Zuerst die Kinder, dann Eltern und Geschwister, gefolgt von Großeltern, Onkeln und Tanten. Wichtig: Der Ehegatte ist darin nicht eingereiht, sondern steht gesondert und nimmt je nach Güterstand eine parallele Position ein. Wer das einmal verinnerlicht hat, kann im Fall der Fälle deutlich schneller nachvollziehen, wer wozu berechtigt ist.
Interpretation der Grafik
Die Interpretation solcher Schaubilder setzt voraus, dass man weiß, was mit “Ordnungen” gemeint ist. Erben erster Ordnung verdrängen alle nachfolgenden – das bedeutet: Gibt es Kinder, gehen Eltern, Geschwister und Co. leer aus. Das klingt hart, ist aber gesetzlich klar so gewollt. Ein anschauliches Beispiel: Hinterlässt jemand zwei Kinder und einen Bruder, so erben ausschließlich die Kinder – der Bruder nicht. Dieses Prinzip nennt sich Repräsentationsprinzip (§ 1924 Abs. 2 BGB) und ist der Grundpfeiler der Erbfolge ohne Testament.
Erbfolge ohne Testament Ehepartner
Gesetzliche Position des Ehegatten
Erbquote je nach Güterstand
Die Rolle des Ehegatten in der gesetzlichen Erbfolge ist nicht immer intuitiv. Denn anders als viele denken, bekommt der Ehegatte nicht automatisch „alles“. Die Erbquote hängt entscheidend vom ehelichen Güterstand ab. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft – also wenn nichts anderes vereinbart wurde – erhält der überlebende Ehegatte ein Viertel als gesetzlichen Erbteil und ein weiteres Viertel als pauschalen Zugewinnausgleich (§ 1371 BGB). Macht zusammen: die Hälfte. Wenn Kinder vorhanden sind, wird die andere Hälfte unter ihnen aufgeteilt.
Beispiel: Zugewinngemeinschaft
Nehmen wir den typischen Fall: Ein Ehepaar mit zwei gemeinsamen Kindern lebt in Zugewinngemeinschaft. Verstirbt ein Elternteil, erbt der überlebende Ehepartner 50 %, die beiden Kinder teilen sich die übrigen 50 % zu je 25 %. Das überrascht viele – vor allem, wenn das Haus zur Hälfte dem Verstorbenen gehörte. Plötzlich entsteht eine Erbengemeinschaft mit den Kindern, was Entscheidungen erschwert. Hier zeigt sich: Ohne Testament können Konflikte quasi vorprogrammiert sein, selbst wenn man in “harmonischen” Verhältnissen lebt.
Erbfolge ohne Testament Ehegatte und Kinder
Verteilung bei gemeinsamer Nachkommenschaft
Wenn der Erblasser gemeinsam mit dem Ehepartner Kinder hat, wird das Erbe zwischen Ehepartner und Kindern aufgeteilt. Wie eben beschrieben, bekommt der überlebende Ehegatte bei Zugewinngemeinschaft die Hälfte, die Kinder den Rest zu gleichen Teilen. Problematisch wird es oft dann, wenn der Ehepartner weiter im gemeinsamen Haus wohnen will, aber die Kinder plötzlich Ansprüche geltend machen. Gerade bei Immobilienbesitz sollte man sich frühzeitig fragen: Wollen wir, dass unser Partner in Frieden weiterleben kann? Wenn ja – dann gehört ein Testament einfach dazu.
Besonderheit bei Patchwork-Familien
In Patchwork-Familien wird es noch komplizierter. Denn ohne Testament werden Stiefkinder oder nicht adoptierte Kinder überhaupt nicht berücksichtigt. Nur leibliche oder rechtlich anerkannte Kinder sind erbberechtigt (§ 1924 BGB). Das kann dazu führen, dass Kinder aus erster Ehe erben, während die Kinder des Partners leer ausgehen. Ebenso bekommt der neue Ehepartner nur den gesetzlich vorgesehenen Teil – gemeinsame Vermögensziele oder Versorgungsversprechen bleiben unberücksichtigt. Wer das vermeiden will, braucht zwingend eine testamentarische Regelung.
Erbfolge ohne Testament Geschwister
Rechte der Seitenverwandten
Erbansprüche bei Kinderlosigkeit
Geschwister kommen nur dann zum Zug, wenn keine Erben erster Ordnung – also keine Kinder oder Enkel – existieren. In diesem Fall fällt der Nachlass an die Erben zweiter Ordnung (§ 1925 BGB): Eltern und deren Abkömmlinge, also Geschwister. Lebt ein Elternteil noch, erbt dieser zusammen mit den Geschwistern. Sind beide Eltern bereits verstorben, teilen sich die Geschwister das Erbe. Viele wissen gar nicht, dass sogar Halbgeschwister einen Anspruch haben – allerdings nur zur Hälfte im Vergleich zu Vollgeschwistern (§ 1925 Abs. 4 BGB).
Ausschluss bei Vorrangiger Ordnung
Doch Vorsicht: Sobald nur ein einziges Kind oder Enkelkind vorhanden ist, sind Geschwister vollständig von der Erbfolge ausgeschlossen. Das nennt man „Verdrängungsprinzip“. Es schützt die direkte Nachkommenschaft und soll verhindern, dass entferntere Verwandte Vermögen erhalten, obwohl Nachfahren existieren. Das erklärt auch, warum Geschwister in der Praxis oft nur in kinderlosen Fällen oder bei Einzelpersonen zum Erbe kommen – eine Tatsache, die viele Betroffene erst bei der Testamentseröffnung erfahren.
Täuschung bei Verzicht auf Rechtsmittel – War alles nur ein Trick (1 StR 110/00) 👆Häufige Fallkonstellationen im Alltag
Erben ohne Testament Kinder
Erbfolge der ersten Ordnung
Minderjährige Kinder als Erben
Wenn ein Elternteil stirbt und kein Testament vorhanden ist, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge – und zwar zuerst für die Kinder, denn sie gehören zur ersten Ordnung gemäß § 1924 BGB. Doch was passiert, wenn diese Kinder noch nicht volljährig sind? Genau hier beginnt die Komplexität: Minderjährige können zwar erben, aber sie sind in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt. Sie benötigen einen gesetzlichen Vertreter, meist den überlebenden Elternteil. Das klingt logisch – kann aber zu Interessenskonflikten führen, vor allem wenn der überlebende Elternteil selbst auch erbt.
Vormundschaft und Verwaltung
Das deutsche Erbrecht sieht vor, dass das Familiengericht kontrolliert, ob die Vermögensinteressen des minderjährigen Kindes ausreichend geschützt sind (§ 1643 BGB). Wenn z. B. Immobilien betroffen sind, darf der gesetzliche Vertreter nicht ohne gerichtliche Genehmigung verkaufen oder belasten. Kommt es zum Erbfall mit minderjährigen Kindern, bedeutet das in der Praxis also: ein hohes Maß an Verwaltungsaufwand, Bürokratie – und nicht selten Unsicherheit. Viele Eltern wissen gar nicht, dass das Familiengericht sogar einen Ergänzungspfleger bestellen kann, um mögliche Zielkonflikte zu vermeiden.
Erben ohne Testament Ablauf
Reihenfolge der Erben bestimmen
Ohne Testament folgt das deutsche Recht einem klar definierten Ordnungssystem. Kinder stehen an erster Stelle, gefolgt von Eltern, Geschwistern und Großeltern. Der Grundsatz: Wer näher verwandt ist, schließt weiter entfernte Verwandte aus (§ 1930 BGB). Die genaue Reihenfolge zu klären ist dabei kein bloßer Formalakt – sie entscheidet letztlich über Vermögensverhältnisse, Wohnrechte und Verantwortlichkeiten. Besonders kompliziert wird es, wenn die Verwandtschaftsverhältnisse nicht eindeutig dokumentiert sind. Es passiert häufiger als gedacht, dass bislang unbekannte Geschwister oder Halbgeschwister plötzlich Ansprüche anmelden.
Nachlassgerichtliche Schritte
Das Nachlassgericht wird aktiv, sobald der Todesfall angezeigt wird. Es prüft die gesetzliche Erbfolge und stellt – sofern nötig – einen Erbschein aus (§ 2353 BGB). Ohne Testament muss das Gericht auf öffentliche Dokumente, Familienregister oder eidesstattliche Versicherungen zurückgreifen. Dieser Prozess kann Wochen bis Monate dauern, je nach Komplexität und Informationslage. Ein Beispiel aus der Praxis: Bei einem kinderlosen Verstorbenen ohne bekannte Verwandte musste das Gericht über ein Jahr recherchieren, bis ein entfernter Cousin als Erbe ermittelt wurde. Zeit, Nerven – und oft auch Geld – sind in solchen Fällen stark beansprucht.
Erben ohne Testament ohne Verwandte
Der Staat als gesetzlicher Erbe
Voraussetzungen für Fiskalerbschaft
Was passiert, wenn wirklich niemand da ist? Keine Kinder, keine Geschwister, keine Eltern, keine Verwandten dritten Grades? Dann greift der sogenannte Fiskus-Erbe: Der Staat wird gesetzlicher Erbe (§ 1936 BGB). Doch das ist kein Geschenk für den Staat – er übernimmt nicht nur Vermögen, sondern auch alle Verbindlichkeiten. Nur wenn sich niemand meldet und keine testamentarische Regelung existiert, tritt diese Regelung in Kraft. Interessanterweise verzichtet der Staat niemals auf sein Erbrecht – er prüft nur, ob es sich „lohnt“. Ein eher nüchterner, aber gesetzlich verankerter Automatismus.
Ablauf bei unbekannten Erben
Sind mögliche Erben nicht auffindbar, startet das Nachlassgericht ein sogenanntes Aufgebotsverfahren (§ 1965 BGB). Dabei werden alle potenziellen Erben öffentlich zur Meldung aufgefordert. Meldet sich niemand innerhalb der Frist, geht der Nachlass an das Bundesland oder die Kommune über. Dieses Verfahren wirkt altmodisch – wird aber in der Praxis immer noch regelmäßig durchgeführt. In Städten wie Berlin oder Hamburg landen jedes Jahr hunderte solcher Nachlässe beim Staat. Nicht selten bleibt der Erblasser anonym – und sein Vermögen unberührt.
Gemeinnützige Organisationen und Erbe
Erforderliche testamentarische Verfügung
Viele Menschen wollen bewusst keinen Verwandten bedenken – sondern eine gemeinnützige Organisation. Ohne Testament jedoch ist das unmöglich. Vereine, Stiftungen oder NGOs sind keine gesetzlichen Erben. Sie können nur durch ausdrückliche testamentarische Verfügung oder Erbvertrag berücksichtigt werden (§ 1941 BGB). Das bedeutet: Wer etwa eine Tierschutzorganisation, ein Hospiz oder eine Bildungseinrichtung unterstützen will, muss aktiv handeln – sonst geht der Nachlass an die gesetzliche Erbenkette oder letztlich an den Staat.
Sonderfälle in der Praxis
In der Praxis tauchen immer wieder Fälle auf, in denen Menschen testamentarisch zwar eine Organisation bedenken wollten, dies aber rechtlich unklar oder fehlerhaft formulierten. Ein klassisches Beispiel: „Mein Vermögen soll an eine Tierschutzinitiative gehen“ – ohne genaue Bezeichnung oder juristische Klarheit. Solche Formulierungen führen häufig dazu, dass das Nachlassgericht den Willen nicht umsetzen kann. Damit wird deutlich: Der gute Wille allein reicht nicht – es braucht präzise, rechtssichere Formulierungen, idealerweise notariell begleitet.
Haus erben ohne Testament
Eigentumsübertragung im Erbfall
Grundbuchänderung
Beim Hausbesitz wird es richtig komplex. Stirbt ein Eigentümer ohne Testament, muss das Erbe zunächst geklärt und danach ins Grundbuch eingetragen werden (§ 82 GBO). Erst wenn der Erbschein vorliegt, kann die Eigentumsübertragung erfolgen. Ohne diesen Nachweis bleibt das Haus formal im Besitz des Verstorbenen – was z. B. bei einem Verkauf zu gravierenden Problemen führen kann. Viele Banken oder Makler verweigern in solchen Fällen die Zusammenarbeit, bis alles geklärt ist.
Erbschein und Notar
Ohne Testament führt kein Weg am Erbschein vorbei. Der Antrag erfolgt beim zuständigen Nachlassgericht und muss detailliert begründet werden (§ 2354 BGB). In vielen Fällen wird zusätzlich ein Notar hinzugezogen, insbesondere wenn das Haus auf mehrere Erben übergeht. Dieser kann nicht nur beraten, sondern auch bei der Klärung offener Forderungen oder Hypotheken helfen. Ein Erbschein kann je nach Konstellation mehrere Hundert Euro kosten – und das bei unklaren Eigentumsverhältnissen durchaus zurecht.
Miterbengemeinschaft beim Haus
Nutzung durch mehrere Erben
Häufig erben nicht einzelne Personen, sondern ganze Erbengemeinschaften. Im Klartext: Mehrere Personen sind gemeinschaftlich Eigentümer eines Hauses. Entscheidungen über Renovierungen, Vermietung oder Verkauf müssen einstimmig getroffen werden. Das klingt fair, ist aber im Alltag eine enorme Belastung – vor allem, wenn sich die Erben nicht verstehen oder unterschiedliche Lebensvorstellungen haben. Manch einer will verkaufen, der andere will einziehen. So entstehen Blockaden, die das Erbe zur Last machen.
Teilungsversteigerung als Folge
Kommt es zum Streit innerhalb der Erbengemeinschaft, bleibt oft nur ein Weg: die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG). Dabei wird das Haus öffentlich versteigert, meist unter Marktwert – einfach, um das Vermögen aufzuteilen. Diese drastische Maßnahme ist zwar rechtlich möglich, aber emotional oft ein Desaster. Familienhäuser, Erinnerungsorte – sie werden zu Objekten auf dem freien Markt. Wer das verhindern will, sollte frühzeitig mit einem Testament oder Erbvertrag klare Verhältnisse schaffen. Denn sonst entscheidet der Markt – nicht die Familie.
Negativer Score trotz Rückzahlung? 👆Praktische Tipps und rechtliche Hinweise
Erbfolge mit Testament
Vorteile eines Testaments
Individuelle Nachlassregelung
Ein Testament eröffnet Möglichkeiten, die weit über das hinausgehen, was das Gesetz zulässt. Statt auf starre Quoten und Ordnungen zu vertrauen, kann man gezielt gestalten: „Meine Tochter bekommt das Haus, mein Neffe die Münzsammlung.“ Diese Freiheit erlaubt es, persönliche Beziehungen zu berücksichtigen – auch dann, wenn sie nicht durch Blutsverwandtschaft definiert sind. Besonders für Menschen ohne direkte Nachkommen ist ein Testament oft der einzige Weg, den eigenen Willen nach dem Tod umzusetzen. Grundlage hierfür ist § 1937 BGB, der die Testierfreiheit als zentrales Instrument des Erbrechts verankert.
Vermeidung von Streit
Niemand wünscht sich, dass die Familie nach dem Tod in Zwist gerät – und doch passiert genau das häufig. Ein klar formuliertes Testament kann dem vorbeugen. Es schafft Transparenz, schützt vor Missverständnissen und reduziert emotionale Spannungen. In einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach gaben über 60 % der Befragten an, sie hätten Erbstreitigkeiten erlebt – meist aufgrund fehlender oder unklarer Regelungen. Ein Testament ist also nicht nur ein juristisches Dokument, sondern oft auch ein Friedensangebot an die Familie.
Testament richtig aufsetzen
Formvorschriften beachten
Ein gültiges Testament muss bestimmte Formvorgaben erfüllen – und daran scheitert es leider oft. Wer es eigenhändig verfasst, muss es komplett mit der Hand schreiben, datieren und unterschreiben (§ 2247 BGB). Ein Ausdruck vom Computer? Ungültig. Fehlendes Datum? Kann problematisch werden, insbesondere bei mehreren Fassungen. Schon kleine formale Fehler können dazu führen, dass das Testament vom Gericht verworfen wird. Und genau deshalb ist Aufmerksamkeit hier kein Detail – sondern essenziell.
Notarielle und handschriftliche Form
Zwei Wege führen zum Testament: handschriftlich oder notariell (§ 2232 BGB). Die notarielle Variante hat den Vorteil, dass sie rechtlich geprüft, amtlich beurkundet und beim Nachlassgericht hinterlegt wird. Im Todesfall erfolgt die Eröffnung automatisch, was den Angehörigen viel Aufwand erspart. Die handschriftliche Variante ist günstiger, aber fehleranfälliger. Besonders empfehlenswert ist der Gang zum Notar, wenn Immobilien, Unternehmensanteile oder internationale Vermögenswerte im Spiel sind. Denn dann wird das Erbe oft zur juristischen Baustelle – es sei denn, das Testament ist eindeutig.
Nachlassabwicklung und Erbschein
Antrag auf Erbschein
Zuständiges Nachlassgericht
Nach dem Tod einer Person benötigt der Erbe in vielen Fällen einen Erbschein – vor allem, wenn Banken, Grundbuchämter oder Versicherungen involviert sind. Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers (§ 343 FamFG). Dieses prüft, ob eine gesetzliche oder testamentarische Erbfolge vorliegt. Gerade wenn kein Testament existiert oder es widersprüchlich ist, wird das Verfahren aufwändig. Das Gericht verlangt dann meist eine eidesstattliche Versicherung über den Erbfall – verbunden mit Zeitdruck und Unsicherheit für die Hinterbliebenen.
Notwendige Unterlagen
Für den Erbscheinantrag braucht es Dokumente – viele davon. Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden, Testamente im Original, notfalls mit Eröffnungsprotokoll. Wer das nicht vorbereitet hat, gerät leicht ins Schleudern. Ein Praxisbeispiel aus München: Eine Frau hatte zwar ein gültiges Testament, aber dieses war nirgends auffindbar. Der Antrag verzögerte sich um drei Monate, bis das Nachlassgericht alle Nachweise hatte. Deshalb der wichtigste Tipp: Im Leben Ordnung schaffen, damit es im Tod keine Chaos-Spuren hinterlässt.
Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
Schulden im Nachlass
Mit dem Erbe kommen nicht nur Vermögenswerte – sondern oft auch Verbindlichkeiten. Und das kann richtig teuer werden. § 1967 BGB regelt, dass der Erbe auch für die Schulden des Erblassers haftet – und zwar mit seinem gesamten eigenen Vermögen, wenn er nicht rechtzeitig handelt. Wer also ohne Prüfung „Ja“ sagt, kann hinterher böse Überraschungen erleben. Deshalb: immer zuerst den Nachlass sichten – und prüfen, ob Schulden vorhanden sind. Das gilt besonders bei Unternehmer:innen oder Immobilieneigentum mit Belastungen.
Erbausschlagung als Option
Ist der Nachlass überschuldet oder schlicht nicht überschaubar, kann die Erbausschlagung gemäß § 1942 BGB eine sinnvolle Lösung sein. Innerhalb von sechs Wochen muss sie beim Nachlassgericht erklärt werden – schriftlich oder persönlich. Diese Frist beginnt mit Kenntnis des Erbfalls. Viele wissen nicht, dass auch minderjährige Kinder automatisch Erben sind – und dass hier eine Ausschlagung durch die Eltern erfolgen muss. Das Problem: Wenn die Frist verstreicht, gilt das Erbe als angenommen – und mit ihm auch alle Schulden.
Professionelle Beratung nutzen
Wann Notar und Anwalt helfen können
Komplexe Familienverhältnisse
Patchwork-Familien, Lebenspartnerschaften ohne Ehe, Enterbung, Pflichtteilsansprüche – das deutsche Erbrecht wird schnell zur juristischen Mine. Wer hier ohne Beratung agiert, tappt leicht in Fallen. Notare und Fachanwälte für Erbrecht können nicht nur helfen, Fehler zu vermeiden – sie erkennen auch Konstellationen, die im Alltag gern übersehen werden. Ein Beispiel? Zwei unverheiratete Partner leben zusammen, haben ein gemeinsames Kind – doch ohne Testament ist der überlebende Partner schlicht nicht erbberechtigt (§ 1931 BGB). Das überrascht viele – und zeigt: Rechtliche Beratung ist keine Kür, sondern Pflicht.
Pflichtteilsrecht und Ausgleich
Der Pflichtteil ist der „Mindestanspruch“ naher Angehöriger – selbst dann, wenn sie im Testament übergangen wurden (§ 2303 BGB). Und genau dieser Bereich sorgt regelmäßig für Ärger. Denn wer zu wenig bekommt, klagt – oft mit Erfolg. Anwälte helfen hier, klare Lösungen zu finden. Etwa durch Pflichtteilsverzichtsverträge, Ausgleichszahlungen oder Schenkungen zu Lebzeiten. Die rechtlichen Möglichkeiten sind vielfältig – aber eben nicht selbsterklärend. Wer es ernst meint mit gerechter Nachlassplanung, braucht hier Fachwissen und Fingerspitzengefühl.
Wichtige Dokumente im Erbfall
Aufbewahrung von Urkunden
Was nützt das beste Testament, wenn es nicht gefunden wird? Alle relevanten Unterlagen – also Testamente, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen – sollten zentral, sicher und für Vertrauenspersonen zugänglich aufbewahrt werden. Eine beliebte Lösung: die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht (§ 2248 BGB). Diese garantiert, dass das Dokument im Todesfall eröffnet und nicht „zufällig verschwunden“ ist. Wer auf die Schreibtischschublade vertraut, spielt ein gefährliches Spiel.
Digitaler Nachlass
Wir leben digital – aber viele sterben analog. Was passiert mit E-Mail-Konten, Cloud-Diensten, Social Media oder Online-Banking? Ohne Zugangsdaten und Regelung bleiben digitale Spuren oft unerreichbar. Der BGH hat 2018 entschieden, dass auch digitale Inhalte vererbbar sind (BGH, Urteil vom 12.07.2018 – III ZR 183/17). Das bedeutet: Der digitale Nachlass gehört genauso geplant wie der analoge. Passwortlisten, Zugangsdaten und Vollmachten sollten vorbereitet – und regelmäßig aktualisiert – werden. Denn auch digitale Identität ist Teil unseres Erbes.
Inkasso Schufa Eintrag – wie du dich jetzt wehrst 👆Fazit
Ohne Testament regelt das Gesetz dein Erbe – und das oft anders, als du denkst. Die gesetzliche Erbfolge mag auf den ersten Blick logisch erscheinen, birgt aber in der Praxis zahlreiche Fallstricke: unerwartete Erbengemeinschaften, Konflikte zwischen Kindern und Ehepartnern oder sogar der Staat als letzter Erbe. Ein Testament schafft hier Klarheit, Sicherheit und Frieden – nicht nur für dich, sondern vor allem für die Menschen, die du liebst. Es ist kein Thema, das man auf morgen verschieben sollte. Denn wer nichts regelt, überlässt alles dem Zufall – oder dem Gesetz.
Unerlaubte Einfuhr von Drogen oder Verwechslungsgefahr (1 StR 75/00) 👆FAQ
Was passiert, wenn ich kein Testament habe?
In diesem Fall gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1922 ff. BGB). Die Erben werden nach Ordnungen eingeteilt: Kinder zuerst, dann Eltern, Geschwister usw.
Erbt mein Ehepartner automatisch alles?
Nein. Die Erbquote des Ehepartners hängt vom Güterstand ab. Bei Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner in der Regel 50 %, der Rest geht an die Kinder (§ 1931 BGB, § 1371 BGB).
Bekommen meine Stiefkinder etwas, wenn ich kein Testament habe?
Nein. Nur leibliche oder adoptierte Kinder sind gesetzlich erbberechtigt (§ 1924 BGB). Stiefkinder gehen leer aus – es sei denn, sie wurden im Testament berücksichtigt.
Was passiert mit meinem Haus, wenn ich kein Testament mache?
Das Haus wird Teil des Nachlasses. Erben mehrere Personen, entsteht eine Erbengemeinschaft. Entscheidungen über das Haus müssen dann einstimmig getroffen werden.
Kann der Staat wirklich mein Erbe bekommen?
Ja, wenn keine Verwandten vorhanden sind und kein Testament existiert, wird der Staat gesetzlicher Erbe (§ 1936 BGB). Das nennt man Fiskalerbschaft.
Was ist ein Erbschein und brauche ich den immer?
Ein Erbschein ist ein amtlicher Nachweis darüber, wer Erbe ist (§ 2353 BGB). Er wird häufig bei Banken, Behörden und Grundbuchämtern verlangt.
Wie kann ich sicherstellen, dass mein digitaler Nachlass geregelt ist?
Du solltest eine Liste mit Zugangsdaten erstellen und festlegen, wer Zugriff haben soll. Auch digitale Inhalte sind vererbbar (BGH, Urteil vom 12.07.2018 – III ZR 183/17).
Kann ich ein Testament einfach selbst schreiben?
Ja, aber es muss vollständig handschriftlich, datiert und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Formfehler können zur Unwirksamkeit führen.
Was mache ich, wenn ich Schulden im Nachlass vermute?
Dann solltest du den Nachlass genau prüfen. Wenn die Schulden überwiegen, kannst du die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ausschlagen (§ 1942 BGB).
Sollte ich einen Notar oder Anwalt einschalten?
Unbedingt – vor allem bei komplexen Familienverhältnissen, Immobilien oder Pflichtteilsfragen. Fachliche Beratung hilft, Streit zu vermeiden und klare Verhältnisse zu schaffen.
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