Einbruch im Schulgebäude mit gestohlenem PKW (1 StR 118/00)

Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob Sie wegen einer vermeintlich harmlosen Handlung plötzlich mit dem Gesetz in Konflikt geraten könnten? Viele Menschen finden sich unversehens in rechtlichen Schwierigkeiten, oft unsicher über die Konsequenzen ihrer Handlungen. Glücklicherweise gibt es wegweisende Urteile wie das des Bundesgerichtshofs, das Klarheit schaffen und als Orientierung dienen kann.

1 StR 118/00 Diebstahl und Unerlaubte Einreise

Fallbeschreibung

Konkrete Situation

In diesem Fall ging es um mehrere Angeklagte, darunter der Angeklagte H., die ursprünglich aus Rumänien kamen und bereits aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen sowie abgeschoben worden waren. Sie beschlossen, erneut nach Deutschland einzureisen, um weiter nach Spanien bzw. innerhalb Deutschlands zu reisen. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten begingen der Angeklagte H. und ein weiterer Mitangeklagter in Österreich und Deutschland mehrere Diebstähle. In Deutschland drangen sie gewaltsam in verschiedene Gebäude ein, darunter Schulen und ein Feuerwehrgerätehaus, um Diebstähle zu begehen.

Kläger (Staatsanwaltschaft)

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten H. vor, sich unerlaubt in das Bundesgebiet begeben zu haben, um gemeinsam mit einem weiteren Angeklagten bandenmäßige Diebstähle zu begehen. Sie argumentiert, dass H. nicht nur wegen unerlaubter Einreise, sondern auch aufgrund der bandenmäßigen Organisation mit seinem Komplizen strafrechtlich belangt werden sollte.

Beklagter (Angeklagter H.)

Der Angeklagte H. gibt zu, unerlaubt eingereist zu sein und an den Diebstählen beteiligt gewesen zu sein, bestreitet jedoch die Annahme einer bandenmäßigen Organisation mit seinem Mitangeklagten. H. betont, dass es sich nicht um eine organisierte Bande gehandelt habe, sondern um eine lose Absprache ohne feste Strukturen.

Urteilsergebnis

Das Gericht entschied zugunsten des Angeklagten H., indem es die strafrechtliche Verfolgung wegen bandenmäßiger Begehung der Diebstähle einschränkte. Der Schuldspruch wurde dahingehend geändert, dass H. der unerlaubten Einreise, des Diebstahls in sechs Fällen, des versuchten Diebstahls in zwei Fällen sowie der Urkundenfälschung schuldig ist. Das vorherige Urteil wurde im Strafausspruch aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.

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1 StR 118/00 Relevante Gesetzesartikel

§ 242 StGB Diebstahl

Der Diebstahl (Stehlen) ist das widerrechtliche Wegnehmen einer fremden beweglichen Sache mit der Absicht, sich diese anzueignen. Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte unter anderem wegen Diebstahls in mehreren Fällen verurteilt. Die Tatbestandsmerkmale wurden durch das gewaltsame Eindringen in verschiedene Gebäude und das Entwenden von Gegenständen erfüllt.

§ 243 Abs. 1 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls

Ein besonders schwerer Fall des Diebstahls liegt vor, wenn die Tat unter erschwerenden Umständen begangen wird, wie zum Beispiel das Eindringen in Gebäude oder das Stehlen von besonders wertvollen Sachen. Der Angeklagte wurde ursprünglich wegen schweren Bandendiebstahls verurteilt, jedoch wurde die Strafverfolgung in Bezug auf die bandenmäßige Begehung eingeschränkt.

§ 267 Abs. 1 StGB Urkundenfälschung

Urkundenfälschung (Fälschen von Dokumenten) ist das Verändern oder Herstellen unechter Urkunden, um einen Rechtsvorteil zu erlangen. Im Fall des Angeklagten wurde diese Straftat durch das Verwenden gestohlener amtlicher Kennzeichenschilder an einem entwendeten Fahrzeug begangen.

§ 92 Abs. 2 AuslG Unerlaubte Einreise und Aufenthalt

Unerlaubte Einreise und Aufenthalt betreffen das Betreten und Verweilen im Bundesgebiet ohne die erforderliche Erlaubnis. Der Angeklagte wurde für die unerlaubte Einreise und den anschließenden unerlaubten Aufenthalt verurteilt. Diese Straftaten stehen in Idealkonkurrenz, was bedeutet, dass beide Tatbestände gleichzeitig erfüllt sind und zusammen bewertet werden.

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1 StR 118/00 Entscheidungsgrundlagen

Grundsätzliche Auslegung

§ 242 StGB

Der § 242 StGB betrifft den einfachen Diebstahl. Im Grundsatz handelt es sich um die rechtswidrige Wegnahme einer fremden beweglichen Sache, mit der Absicht, diese sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. In einfacher Sprache: Jemand nimmt etwas, das ihm nicht gehört, weil er es behalten oder weitergeben will.

§ 243 Abs. 1 StGB

Diese Vorschrift behandelt den besonders schweren Fall des Diebstahls. Hierbei wird das Vergehen als schwerer angesehen, wenn bestimmte Umstände vorliegen, z.B. das Einbrechen in ein Gebäude. Einfach ausgedrückt: Wenn jemand zum Stehlen einbricht, ist das schlimmer als ein normaler Diebstahl.

§ 267 Abs. 1 StGB

Hier geht es um Urkundenfälschung. Das bedeutet, dass jemand eine Urkunde falsch herstellt oder verändert, um jemanden zu täuschen. Auf gut Deutsch: Es geht um das Fälschen von offiziellen Dokumenten.

§ 92 Abs. 2 AuslG

Dieser Paragraph betrifft die unerlaubte Einreise und den Aufenthalt von Ausländern. Prinzipiell ist damit gemeint, dass jemand ohne Erlaubnis in Deutschland einreist oder bleibt. Für Laien: Jemand ist ohne gültige Papiere in Deutschland.

Ausnahmefälle

§ 242 StGB

In Ausnahmefällen kann die Tat als minder schwerer Fall gewertet werden, wenn besondere Umstände vorliegen, die die Schuld des Täters mindern. Zum Beispiel, wenn die Tat aus einer Notlage heraus geschah.

§ 243 Abs. 1 StGB

Hier kann ein minder schwerer Fall in Betracht kommen, wenn der Täter z.B. aus einer besonderen persönlichen Zwangslage gehandelt hat. Das bedeutet, dass das Gericht milder urteilt, wenn der Täter unter Druck stand.

§ 267 Abs. 1 StGB

Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn die Fälschung so unbedeutend ist, dass sie kaum jemandem schaden könnte. Man könnte sagen: Wenn das Fälschen fast schon “harmlos” ist.

§ 92 Abs. 2 AuslG

Besondere Ausnahmetatbestände könnten vorliegen, wenn die unerlaubte Einreise oder der Aufenthalt aus Gründen erfolgte, für die der Betroffene nicht verantwortlich gemacht werden kann, wie etwa bei Asylsuchenden.

Angewandte Auslegung

In diesem Fall wurde die Auslegung der genannten Vorschriften überwiegend nach den grundsätzlichen Bestimmungen vorgenommen. Die Bandendiebstähle wurden jedoch aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Bandenzusammenarbeit nicht als solche geahndet, sondern auf einfache Diebstähle gemäß § 242 StGB reduziert. Dies zeigt, dass die Umstände des Falles – insbesondere die Frage, ob eine Bande aus nur zwei Personen besteht – maßgeblich für die rechtliche Bewertung waren. Einfach gesagt: Im Urteil wurde entschieden, dass es keine “echte” Bande war, sondern eher einfache Diebstähle.

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Diebstahl Lösungen

1 StR 118/00 Lösungsansatz

Im Fall 1 StR 118/00 hat der Angeklagte teilweise Erfolg mit seiner Revision erzielt, da das Urteil des Landgerichts Traunstein im Strafausspruch aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen wurde. Dies zeigt, dass die Einschaltung eines Anwalts hier entscheidend war, um einen Teil des Urteils anzufechten und eine mildere Strafe in Aussicht zu stellen. In komplexen Fällen wie diesem, wo mehrere Straftatbestände und rechtliche Nuancen im Spiel sind, ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Strafverteidiger unerlässlich. Ein “Do-it-yourself”-Ansatz wäre hier nicht ratsam gewesen, da die rechtlichen Fragen zu komplex sind.

Ähnliche Fälle und Lösungen

Diebstahl ohne bandenmäßige Begehung

In Fällen, in denen der Diebstahl nicht bandenmäßig begangen wurde, könnte der Angeklagte versuchen, den individuellen Charakter der Tat hervorzuheben und eine Mildtätigkeitsstrafe anzustreben. Hier wäre eine frühzeitige rechtliche Beratung sinnvoll, um die richtige Verteidigungsstrategie zu entwickeln, anstatt sofort eine gerichtliche Auseinandersetzung zu suchen.

Unerlaubte Einreise ohne Aufenthalt

Wenn jemand unerlaubt eingereist ist, aber keinen Aufenthalt angestrebt hat, könnte ein schneller Antrag auf freiwillige Ausreise die rechtlichen Konsequenzen minimieren. In solchen Fällen wäre es ratsam, sich an einen auf Ausländerrecht spezialisierten Anwalt zu wenden, um die beste Vorgehensweise zu klären, anstatt auf eine gerichtliche Klärung zu warten.

Urkundenfälschung mit geringem Schaden

Bei geringfügigen Urkundenfälschungen könnte es sinnvoll sein, eine einvernehmliche Regelung mit der Staatsanwaltschaft zu suchen, insbesondere wenn der Schaden minimal ist. Eine anwaltliche Beratung kann helfen, eine solche Vereinbarung zu erreichen und eine strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden.

Einreise mit legalem Visum

Falls jemand mit einem legalen Visum einreist, aber unbeabsichtigt gegen Aufenthaltsbestimmungen verstößt, wäre es ratsam, schnellstmöglich rechtlichen Rat einzuholen, um den Status zu klären. In solchen Fällen kann ein sofortiger rechtlicher Beistand helfen, die Angelegenheit zu lösen, ohne dass es zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommt.

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FAQ

Was ist Diebstahl?

Diebstahl ist das unerlaubte Wegnehmen einer fremden beweglichen Sache mit der Absicht, diese sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.

Wann gilt Diebstahl als schwer?

Diebstahl gilt als schwer, wenn er unter erschwerenden Umständen, wie zum Beispiel Einbruch, begangen wird. Diese sind im Strafgesetzbuch näher definiert.

Was ist Urkundenfälschung?

Urkundenfälschung liegt vor, wenn jemand eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht.

Was bedeutet unerlaubte Einreise?

Unerlaubte Einreise bedeutet, dass eine Person ohne die erforderliche Erlaubnis oder entgegen eines bestehenden Einreiseverbots in ein Land einreist.

Wie wirkt sich eine Abschiebung aus?

Eine Abschiebung führt in der Regel zu einem Wiedereinreiseverbot. Wenn jemand trotz Abschiebung und Verbot erneut einreist, begeht er eine Straftat.

Was ist eine Bande?

Eine Bande ist eine Gruppe von mindestens zwei Personen, die sich zusammengeschlossen hat, um wiederholt Straftaten zu begehen. Die Definition kann je nach Fall variieren.

Wie wird eine Freiheitsstrafe bemessen?

Die Bemessung einer Freiheitsstrafe hängt von der Schwere der Tat, den Umständen und der Schuld des Täters ab. Auch Vorstrafen können eine Rolle spielen.

Was ist Revision?

Revision ist ein Rechtsmittel, mit dem ein Urteil auf Rechtsfehler überprüft wird. Sie betrifft nicht die Tatsachenfeststellung, sondern nur die rechtliche Würdigung.

Wann liegt eine Mittäterschaft vor?

Mittäterschaft liegt vor, wenn mehrere Personen eine Straftat gemeinschaftlich begehen und dabei bewusst zusammenwirken.

Wie beeinflusst ein Geständnis das Urteil?

Ein Geständnis kann strafmildernd wirken, da es als Ausdruck der Reue und Verantwortungsübernahme des Täters gesehen wird. Es kann zu einer Reduzierung der Strafe führen.

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