eBay Verkäufer bricht Verkauf ab: Betrug?

eBay Verkäufer bricht Verkauf ab – das klingt erstmal nach einer Kleinigkeit, ist aber für viele Käufer ein echtes Ärgernis. Besonders bitter wird es, wenn das Ganze Methode hat: Günstig verkauft, dann storniert, um teurer weiterzuverkaufen? In diesem Fall schauen wir genauer hin: Was bedeutet das rechtlich? Was können Sie tun, wenn Sie betroffen sind?

Rechtslage bei eBay-Kauf

Wurde ein Vertrag überhaupt rechtswirksam geschlossen?

Zustandekommen eines Kaufvertrags

Nach deutschem Zivilrecht – konkret § 433 BGB – kommt ein Kaufvertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Angebot und Annahme. Bei eBay-Auktionen ist das regelmäßig der Fall, sobald der Käufer das höchste Gebot abgibt und die Auktion endet. Das hat der Bundesgerichtshof bereits 2005 in seinem Urteil (Az. VIII ZR 284/04) bestätigt.

Bedeutung der Zahlung durch den Käufer

Wenn der Käufer nach Auktionsende bezahlt, unterstreicht er damit die Ernsthaftigkeit des Vertrags. Rechtlich gesehen ist das aber gar nicht notwendig – der Vertrag war ohnehin mit Auktionsende bindend. Eine Rückzahlung durch eBay ändert daran erstmal nichts. Der Anspruch auf Lieferung bleibt bestehen.

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Begründung des Verkäufers

„Artikel beschädigt“ – was zählt als Rücktrittsgrund?

Tatsächlicher Mangel oder Ausrede?

Im konkreten Fall erklärte der Verkäufer, dass der Monitor beim Verpacken beschädigt worden sei. Doch die Realität auf Kleinanzeigen spricht eine andere Sprache: Dort wird das gleiche Gerät als „voll funktionsfähig“ inseriert. Ein klarer Widerspruch – und möglicherweise ein Indiz für Täuschung.

Rücktrittsrecht nach § 323 BGB

Der Verkäufer kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung unmöglich geworden ist (§ 275 BGB) oder er gesetzlich zum Rücktritt berechtigt ist (§ 323 BGB). Aber: Ein selbstverschuldeter Schaden beim Verpacken berechtigt nicht automatisch zum Rücktritt – insbesondere nicht, wenn der Artikel noch anderweitig verkauft werden soll.

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Indizien für arglistiges Verhalten

Wird der Käufer hier bewusst getäuscht?

Mehrfache Stornierungen in Bewertungen

Der Käufer entdeckte in den Bewertungen des Verkäufers, dass solche Abbrüche bereits mehrfach vorkamen. Das allein ist noch kein Beweis, aber ein wichtiges Puzzlestück.

Anzeige in Kleinanzeigen

Die erneute Veröffentlichung des Monitors als „funktionstüchtig“ lässt stark vermuten, dass der Abbruch nicht wegen eines Schadens erfolgte – sondern wohl wegen eines zu niedrigen Verkaufspreises. Wenn das so stimmt, liegt ein arglistiges Verhalten nahe.

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Zivilrechtliche Schritte

Was kann man jetzt als Käufer tun?

Anspruch auf Erfüllung oder Schadensersatz

Grundsätzlich kann der Käufer nach § 433 BGB weiterhin auf Lieferung des Monitors bestehen. Ist dies nicht mehr möglich oder unzumutbar, kommt § 280 BGB ins Spiel: Schadensersatz statt Leistung. Hier wäre die Differenz zwischen dem gezahlten Preis (270 €) und dem Marktwert (450–700 €) als Vermögensschaden denkbar.

Beweissicherung und Kommunikation

Wenn man den Verkäufer zur Verantwortung ziehen will, ist es wichtig, Screenshots der Anzeige, des eBay-Kaufs und der Chats zu sichern. Nur mit Beweisen kann ein späterer Anspruch durchgesetzt werden. Zugleich sollte die Kommunikation sachlich bleiben – denn Beleidigungen könnten zurückfeuern.

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Strafrechtliche Betrachtung

Ist hier wirklich ein Betrug im Spiel?

Betrugsverdacht nach § 263 StGB

Wenn der Verkäufer den Kauf gezielt platziert, um später zurückzutreten und teurer weiterzuverkaufen, dann könnte das den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB erfüllen. Entscheidend ist der Vorsatz – also ob der Verkäufer von Anfang an nie liefern wollte.

Anzeige erstatten – ja oder nein?

Eine Strafanzeige bei der Polizei ist kostenlos und kann online gestellt werden. Ob die Staatsanwaltschaft ermittelt, hängt vom Einzelfall ab. Doch auch wenn es zu keiner Anklage kommt: Eine Anzeige kann Druck auf den Verkäufer ausüben, das Geschäft doch noch abzuwickeln oder Schadensersatz zu leisten.

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Alternative Reaktion des Käufers

Muss man gleich klagen oder anzeigen?

Ein letzter Versuch: Verhandlung

Manchmal reicht es schon, dem Verkäufer deutlich zu machen, dass sein Verhalten rechtlich bedenklich ist – verbunden mit dem Hinweis, dass man notfalls rechtliche Schritte einleitet. Das sollte allerdings ohne Drohung formuliert werden, sonst riskiert man selbst eine Anzeige wegen Nötigung (§ 240 StGB).

Anwaltliche Hilfe einschalten

Wenn der Verkäufer stur bleibt, kann ein Anwalt den Verkäufer kostenpflichtig zur Lieferung oder Schadensersatzzahlung auffordern. Solche Schreiben zeigen oft Wirkung – vor allem, wenn der Verkäufer nicht in weitere rechtliche Konflikte geraten will.

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Wiederholungstäter erkennen

Wie schützt man sich vor solchen Verkäufern?

Bewertungen genau prüfen

Ein Blick in die Bewertungen gibt oft Hinweise auf die Seriosität eines Verkäufers. Mehrere Abbrüche oder Beschwerden wegen nicht gelieferter Ware sind Warnsignale.

eBay-Meldung nicht vergessen

Auch wenn der Kauf rückabgewickelt wurde, sollte man eBay über das Verhalten des Verkäufers informieren. Wiederholungstäter können so vom Handel ausgeschlossen werden – was zukünftige Käufer schützt.

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Emotionale Perspektive des Käufers

Warum fühlt sich das so ungerecht an?

Vertrauensbruch bei Plattformkäufen

Viele Käufer vertrauen auf die Fairness und Sicherheit von eBay. Wenn dieses Vertrauen durch wiederholte Täuschung gebrochen wird, bleibt oft ein Gefühl von Ohnmacht zurück – auch wenn man sein Geld zurückbekommen hat.

Recht haben – oder auch Recht bekommen?

Die Erfahrung zeigt: Nicht jeder, der im Recht ist, setzt sich auch durch. Umso wichtiger ist es, dass man seine Möglichkeiten kennt – und weiß, wann es sich lohnt, den nächsten Schritt zu gehen.

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Fazit

Der Fall „eBay Verkäufer bricht Verkauf ab“ zeigt sehr deutlich, wie schnell ein Online-Kauf rechtliche Dimensionen annehmen kann. Auch wenn der Verkäufer den Kauf formal storniert und das Geld zurückerstattet hat, bleibt der abgeschlossene Kaufvertrag nach § 433 BGB grundsätzlich wirksam. Kommt dann noch hinzu, dass der Artikel offenbar intakt und anderweitig zum Verkauf angeboten wird, kann sogar ein Betrugsverdacht nach § 263 StGB entstehen. Wer sich also fragt, ob sich zivilrechtliche Schritte lohnen – ja, in solchen Fällen kann es durchaus sinnvoll sein, sein Recht durchzusetzen. Wichtig ist aber, mit Bedacht vorzugehen und im Zweifelsfall anwaltlichen Rat einzuholen. Denn eines ist sicher: Solche Verkäufe sollten nicht einfach folgenlos bleiben.

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FAQ

Was kann ich tun, wenn ein eBay Verkäufer den Verkauf abbricht?

Wenn ein eBay Verkäufer den Verkauf abbricht, obwohl bereits ein Kaufvertrag geschlossen wurde, können Sie auf Lieferung bestehen oder gegebenenfalls Schadensersatz verlangen. Das gilt besonders dann, wenn der Verkäufer ungerechtfertigt vom Vertrag zurücktritt.

Ist es Betrug, wenn der Verkäufer behauptet, der Artikel sei defekt?

Wenn sich herausstellt, dass der Artikel gar nicht defekt ist, sondern absichtlich zurückgehalten wurde, um ihn teurer weiterzuverkaufen, kann das als Betrugsversuch gewertet werden. In solchen Fällen sollten Sie eine Anzeige prüfen.

Wie kann ich beweisen, dass es sich um den gleichen Verkäufer handelt?

Sichern Sie Chatverläufe, Screenshots und vergleichen Sie Angebote auf verschiedenen Plattformen. Wenn der Artikel klar erkennbar ist, etwa durch Fotos oder genaue Produktdaten, kann dies als Beweis dienen.

Muss ich den Verkäufer erst auffordern, bevor ich rechtlich vorgehe?

Ja, eine sogenannte Mahnung oder Aufforderung zur Vertragserfüllung ist oft Voraussetzung für weitere Schritte wie Schadensersatz. Dabei sollten Sie sachlich bleiben und gegebenenfalls anwaltlich schreiben lassen.

Welche Chancen habe ich, den Monitor zu erhalten oder Schadensersatz zu bekommen?

Wenn der Kaufvertrag gültig war und der Verkäufer absichtlich nicht geliefert hat, stehen die Chancen auf Schadensersatz gut. Besonders wenn Sie belegen können, dass er denselben Artikel anderweitig angeboten hat. Ein rechtlicher Schritt kann sich hier lohnen.

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