Haben Sie schon einmal das Gefühl gehabt, dass bei einem Rechtsstreit um schwere räuberische Erpressung oder ähnliche Delikte nicht alle relevanten Umstände ausreichend berücksichtigt wurden? Viele Menschen stehen vor ähnlichen Herausforderungen, doch ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs kann bei der Klärung solcher Fälle helfen. Wenn Sie in einer vergleichbaren Situation sind, könnte dieses Urteil wertvolle Einblicke bieten; lesen Sie es daher aufmerksam durch.
1 StR 441/99 Schwere räuberische Erpressung
Fallübersicht
Konkrete Situation
In diesem Fall wurde der Angeklagte, der anonym bleibt, wegen einer Serie von Straftaten angeklagt. Die Anklagepunkte umfassten unter anderem Diebstahl in mehreren Fällen sowie schwere räuberische Erpressung. Ein besonderes Augenmerk lag auf zwei Vorfällen, bei denen es um bewaffneten Handel mit Betäubungsmitteln ging. Der Angeklagte soll in seiner Wohnung Heroin gehandelt und dabei eine geladene Gaspistole griffbereit gehalten haben, was die Anklage als Mitsichführen einer Schusswaffe wertete.
Kläger (Angeklagter als Täter)
Der Angeklagte behauptete, dass die Waffe, die in seiner Wohnung gefunden wurde, keinen Bezug zu den Drogenverkäufen hatte. Er erklärte, dass die Waffe von früheren Banküberfällen stammte und nicht für den Drogenhandel vorgesehen war. Der Angeklagte gab zu, dass er sich der Existenz der Waffe am Aufbewahrungsort bewusst war, bestritt jedoch, dass diese im Zusammenhang mit den Betäubungsmittelgeschäften genutzt werden sollte.
Beklagter (Staat als Ankläger)
Der Staat als Ankläger argumentierte, dass der Angeklagte die Waffe bewusst griffbereit in der Nähe seiner Drogenhandelsaktivitäten aufbewahrt hatte. Die Anklage behauptete, dass dies als Mitsichführen einer Schusswaffe im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) zu werten sei. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung wegen bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Urteilergebnis
Das Gericht entschied zugunsten des Angeklagten in Bezug auf die Anklagepunkte des bewaffneten Drogenhandels. Es stellte fest, dass die Beweise für das Mitsichführen der Waffe nicht ausreichten, um eine Verurteilung in diesen Punkten aufrechtzuerhalten. Die Verurteilung in den anderen Anklagepunkten, einschließlich der schweren räuberischen Erpressung, blieb jedoch bestehen. Das Urteil des Landgerichts wurde teilweise aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer zurückverwiesen.
Rechtsstreit um Auslieferungsbedingungen sorgt für Spannung (1 StR 130/99) 👆1 StR 441/99 Relevante Rechtsvorschriften
§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
Dieser Paragraph des Betäubungsmittelgesetzes betrifft das bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Es wird vorausgesetzt, dass der Täter eine Schusswaffe bei sich führt, während er mit Drogen handelt. Das bedeutet, dass die Waffe so in Reichweite sein muss, dass der Täter sie jederzeit einsetzen könnte. Ein bewusstes Einsetzen der Waffe ist nicht erforderlich, aber das Bewusstsein über ihre Verfügbarkeit muss vorhanden sein. In diesem Fall war die Beurteilung, ob der Angeklagte die Waffe tatsächlich während des Drogenhandels bei sich führte, entscheidend für das Urteil.
§ 349 Abs. 2 StPO
Dieser Abschnitt der Strafprozessordnung ermöglicht es dem Gericht, eine Revision als unbegründet zu verwerfen, ohne eine mündliche Verhandlung durchzuführen, wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht. Dies war im vorliegenden Fall relevant, da Teile der Revision des Angeklagten als unbegründet angesehen wurden.
§ 55 Abs. 1 StGB
Dieser Paragraph aus dem Strafgesetzbuch regelt die Bildung einer Gesamtstrafe, wenn jemand mehrere Straftaten begangen hat, die zu verschiedenen Zeiten verurteilt wurden. Im spezifischen Fall wurde geprüft, ob die vorherige Gesamtfreiheitsstrafe des Angeklagten bereits erledigt war oder ob eine neue Gesamtstrafe gebildet werden musste. Bei der Bildung einer Gesamtstrafe werden die einzelnen Strafen zusammengefasst, um eine einheitliche Strafe zu definieren.
§ 69a Abs. 1 StGB
Dieser Paragraph behandelt die Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Eine solche Sperre wird verhängt, wenn jemand eine Straftat unter Missbrauch von Fahrzeugen begangen hat oder wenn sich aus der Tat ergibt, dass der Täter ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Im Urteil wurde die Anordnung einer solchen Sperre aufgehoben, da es an einer Begründung fehlte.
Professor will Anwalt werden aber Beamtenstatus steht im Weg (AnwZ (B) 58/99) 👆1 StR 441/99 Entscheidungsgrundlagen
Grundsätzliche Auslegung
§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
Der § 30a Abs. 2 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) setzt voraus, dass der Täter beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln eine Schusswaffe mit sich führt. Dies bedeutet, dass die Waffe bewusst und gebrauchsfertig in einer Weise bei sich getragen wird, dass sie jederzeit einsatzbereit ist. Die Waffe muss nicht direkt am Körper getragen werden, es genügt, wenn sie sich in Griffweite befindet.
§ 349 Abs. 2 StPO
Gemäß § 349 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) kann das Revisionsgericht die Revision ohne Hauptverhandlung verwerfen, wenn es einstimmig der Ansicht ist, dass die Revision offensichtlich unbegründet ist. Dies dient der Verfahrensbeschleunigung und Effizienz.
§ 55 Abs. 1 StGB
Der § 55 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) behandelt die Bildung einer Gesamtstrafe, wenn der Täter mehrere Straftaten begangen hat, die vor einer früheren Verurteilung liegen. Ziel ist, eine gerechte Strafzumessung bei mehreren Delikten zu gewährleisten, die in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen.
§ 69a Abs. 1 StGB
§ 69a Abs. 1 StGB regelt die Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis im Zusammenhang mit einer Straftat. Diese Maßregel kann angeordnet werden, wenn die Tat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs steht oder die Ungeeignetheit zum Führen eines Fahrzeugs zeigt.
Ausnahmsweise Auslegung
§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
Eine Ausnahme von der grundsätzlichen Auslegung könnte vorliegen, wenn die Gefahr des Einsatzes der Waffe nur theoretisch besteht und der Täter keinen bewussten Willen zur Nutzung der Waffe hat. In solchen Fällen sind höhere Anforderungen an den Nachweis des Bewusstseins der Verfügbarkeit der Waffe zu stellen.
§ 349 Abs. 2 StPO
Ausnahmsweise könnte eine Revision trotz offensichtlicher Unbegründetheit nicht verworfen werden, wenn erhebliche Verfahrensfehler vorliegen, die die Fairness des Verfahrens beeinträchtigen könnten.
§ 55 Abs. 1 StGB
Eine Ausnahme bei der Gesamtstrafenbildung könnte vorliegen, wenn die Taten zwar vor einer früheren Verurteilung begangen wurden, aber die Strafe bereits vollständig verbüßt ist. In solchen Fällen könnte ein sogenannter Härteausgleich in Betracht gezogen werden.
§ 69a Abs. 1 StGB
Eine Ausnahme könnte bestehen, wenn die Anordnung der Sperre nicht ausreichend begründet ist oder wenn die Tat keinen ausreichenden Bezug zum Führen eines Fahrzeugs hat.
Angewandte Auslegung
Im vorliegenden Fall wurden die Vorschriften größtenteils grundsätzliche ausgelegt. § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG wurde in Bezug auf das Mitsichführen einer Waffe streng interpretiert, da die Waffe griffbereit deponiert war. § 349 Abs. 2 StPO wurde angewendet, indem die Revision teilweise verworfen wurde, jedoch mit einer differenzierten Betrachtung der einzelnen Fälle. § 55 Abs. 1 StGB fand Anwendung bei der Betrachtung der Gesamtstrafe, wobei die Möglichkeit eines Härteausgleichs in Betracht gezogen wurde. Schließlich wurde § 69a Abs. 1 StGB aufgrund fehlender Begründung der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis aufgehoben, was auf eine eher ausnahmsweise Auslegung hindeutet.
Verpasste Frist und unbezahlte Rechnungen sorgen für Spannung (1 StR 391/00) 👆Räuberische Erpressung Lösungsmethoden
1 StR 441/99 Lösungsmethode
In diesem Fall wurde die Verurteilung des Angeklagten teilweise aufgehoben, da die Feststellungen zur Verfügbarkeit der Waffe unzureichend waren. Die Revision des Angeklagten hatte insofern Erfolg, als dass die Verurteilung in den Fällen 7 und 8 und die Gesamtstrafe aufgehoben wurden. Dies zeigt, dass eine sorgfältige Prüfung der Beweise und eine klare Darlegung der Sachverhalte entscheidend für den Erfolg einer Revision sein können. In solch komplexen strafrechtlichen Fällen ist es ratsam, einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuzuziehen, um die Erfolgschancen zu maximieren. Ein “Selbstläufer” wäre hier weniger geeignet, da die rechtlichen Feinheiten und die Notwendigkeit einer genauen Beweisführung professionelle Unterstützung erfordern.
Ähnliche Fälle Lösungsmethoden
Waffe nicht griffbereit
In Fällen, in denen die Waffe nicht griffbereit war, wäre es für den Angeklagten vorteilhaft, darauf zu bestehen, dass die Waffe keinen direkten Bezug zur Tat hatte. Hier wäre eine außergerichtliche Einigung denkbar, bei der die Verteidigung argumentiert, dass keine unmittelbare Bedrohung vorlag. Ein Anwalt kann hier helfen, die Beweislage klar darzustellen, um eine Anklage wegen bewaffneter Tat zu vermeiden.
Drogenhandel ohne Gewalt
Wenn der Drogenhandel ohne Gewalt oder Waffen stattgefunden hat, sollte der Angeklagte in Erwägung ziehen, sich auf diese Tatsache zu konzentrieren, um mildernde Umstände geltend zu machen. Hier könnte eine Verhandlungslösung oder ein Schuldbekenntnis mit der Hoffnung auf eine mildere Strafe sinnvoll sein. Ein versierter Anwalt kann helfen, die Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft zu führen und eine günstigere Lösung zu erreichen.
Erpressung ohne Waffen
Bei einer Erpressung ohne den Einsatz von Waffen könnte eine Einigung mit dem Opfer angestrebt werden, um eine strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden. Das Eingeständnis der Tat und die Bereitschaft zur Wiedergutmachung könnten zu einer außergerichtlichen Lösung führen. Ein Anwalt kann hier bei der Mediation helfen und sicherstellen, dass das Ergebnis fair ist.
Geständnis des Täters
Ein Geständnis kann in vielen Fällen strafmildernd wirken, insbesondere wenn es von Reue begleitet wird und zur Aufklärung beiträgt. Hier könnte der Angeklagte in Erwägung ziehen, ein umfassendes Geständnis abzulegen und seine Kooperation anzubieten, um die Strafe zu reduzieren. Ein Anwalt kann den Angeklagten beraten, ob ein Geständnis in seinem Fall die beste Strategie ist.
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Was ist räuberische Erpressung
Räuberische Erpressung liegt vor, wenn jemand mit Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben einen anderen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt, um sich oder einem Dritten einen Vorteil zu verschaffen.
Wie wird § 30a BtMG angewendet
§ 30a BtMG betrifft das bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Eine höhere Strafe droht, wenn der Täter eine Schusswaffe oder einen anderen Gegenstand bei sich führt, um den Drogenhandel zu sichern.
Wann gilt eine Waffe als geführt
Eine Waffe gilt als geführt, wenn der Täter sie bewusst gebrauchsfertig bei sich hat und sich ihrer jederzeit bedienen kann. Sie muss nicht am Körper getragen werden, aber in Griffweite sein.
Was bedeutet Gesamtstrafe
Eine Gesamtstrafe wird gebildet, wenn jemand wegen mehrerer Straftaten gleichzeitig verurteilt wird. Die Einzelstrafen werden zu einer Gesamtfreiheitsstrafe zusammengefasst, die niedriger ist als die Summe der Einzelstrafen.
Was ist ein Härteausgleich
Ein Härteausgleich erfolgt, wenn frühere Strafen nicht mehr einbezogen werden können. Die neue Strafe wird dann so bemessen, dass der Nachteil der fehlenden Einbeziehung ausgeglichen wird.
Wie wird eine Fahrerlaubnissperre festgelegt
Eine Fahrerlaubnissperre wird verhängt, wenn jemand eine Straftat mit Bezug zum Straßenverkehr begangen hat. Die Sperrfrist bestimmt, wie lange man keine neue Fahrerlaubnis beantragen darf.
Was sind minder schwere Fälle
Minder schwere Fälle liegen vor, wenn mildernde Umstände bestehen, die eine geringere Strafe rechtfertigen. Das Gericht hat dabei Ermessensspielraum und berücksichtigt die Tat- und Täterumstände.
Wie beeinflusst ein Geständnis das Urteil
Ein Geständnis kann strafmildernd wirken, da es das Verfahren vereinfacht und zur Aufklärung der Tat beiträgt. Es zeigt zudem die Bereitschaft des Täters, Verantwortung zu übernehmen.
Welche Rolle spielt die Bewährungszeit
Die Bewährungszeit ist der Zeitraum, in dem der Verurteilte nach einer Strafaussetzung zur Bewährung straffrei bleiben muss. Verstöße können zum Widerruf der Bewährung und zum Vollzug der Strafe führen.
Was ist eine Entziehungsanstalt
Eine Entziehungsanstalt ist eine Einrichtung, in der suchtkranke Straftäter behandelt werden. Ziel ist es, durch Therapie die Abhängigkeit zu überwinden und eine Rückfallgefahr zu verringern.
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