Haben Sie sich jemals gefragt, ob Sie in einer ähnlichen Situation ungerecht behandelt wurden oder sogar Opfer von Korruption am Arbeitsplatz sind? Viele Menschen stehen vor solchen Herausforderungen, doch glücklicherweise gibt es wegweisende Gerichtsurteile, die Licht ins Dunkel bringen. Wenn Sie sich in einer solchen Lage befinden, kann das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2000 (Az. 2 StR 43/00) Ihnen wertvolle Einblicke und mögliche Lösungsansätze bieten.
2 StR 43/00 Bestechung und Bestechlichkeit
Fallübersicht
Konkrete Umstände
Es wird berichtet, dass die Angeklagten F. und S. in zahlreiche Fälle von Bestechung und Angestelltenbestechung verwickelt waren. Diese beiden Personen waren in der Firma D. tätig, die auf Verkehrstechnik spezialisiert ist. Im Rahmen eines Projekts am Frankfurter Flughafen sollen sie einem Sachbearbeiter der F. AG Bestechungsgelder in Höhe von rund 500.000 DM angeboten haben, um im Gegenzug nicht erbrachte Leistungen abzurechnen. Der Angeklagte O., ein Beamter im Bundesministerium, wird beschuldigt, Bestechungsgelder in Höhe von ca. 39.000 DM angenommen zu haben.
Kläger (Staatsanwaltschaft)
Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass die Angeklagten F. und S. versuchten, die F. AG durch falsche Abrechnungen zu betrügen. Sie kritisiert zudem, dass das Gericht keine Verfallsanordnung gegen den Angeklagten O. erlassen hat, obwohl dieser Bestechungsgelder erhalten habe.
Beklagte (Angeklagte F., S., O.)
Die Angeklagten F. und S. bestreiten, dass ihr Handeln die Schwelle zur Versuchsstrafbarkeit überschritten habe. Sie argumentieren, dass die vorbereitenden Handlungen noch nicht unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung führten. Der Angeklagte O. äußerte sich hinsichtlich der Verfallsanordnung nicht spezifisch, da das Landgericht von einer solchen absah.
Urteilsergebnis
Die Staatsanwaltschaft hat nur teilweise gewonnen. Die Revision gegen die Freisprüche der Angeklagten F. und S. war erfolglos, was bedeutet, dass diese Angeklagten keine weiteren rechtlichen Konsequenzen in Bezug auf die angeblichen Versuchstaten zu befürchten haben. Die Kosten für diesen Teil des Verfahrens trägt die Staatskasse. Allerdings wurde bezüglich des Angeklagten O. das Urteil aufgehoben, soweit es die Verfallsanordnung betrifft. Dies bedeutet, dass das Verfahren bezüglich der Verfallsanordnung an eine andere Strafkammer zurückverwiesen wurde, um dort neu verhandelt und entschieden zu werden.
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§ 22 StGB – Versuch
Der Begriff des Versuchs (§ 22 StGB) ist im deutschen Strafrecht essenziell, wenn es darum geht, zu klären, ab wann eine strafbare Handlung begonnen hat. Der Versuch beginnt, wenn der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat die Schwelle zum „Jetzt geht’s los“ überschreitet. Hierbei ist entscheidend, dass das Verhalten des Täters nach seinen Vorstellungen unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung führen soll, ohne dass weitere wesentliche Zwischenschritte nötig sind. In der vorliegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde eingehend geprüft, ob die Angeklagten F. und S. durch die Einreichung manipulierter Aufmaßunterlagen bereits in das Versuchsstadium eingetreten waren. Der BGH kam zu dem Schluss, dass die bloße Vorbereitungshandlung, wie das Einreichen der Dokumente, noch nicht ausreichend für ein unmittelbares Ansetzen war.
§ 263 StGB – Betrug
Der Betrugstatbestand (§ 263 StGB) erfordert eine Täuschungshandlung, die beim Opfer einen Irrtum hervorrufen und dadurch zu einer Vermögensverfügung führen muss, die letztendlich einen Vermögensschaden verursacht. Im Fall der Angeklagten F. und S. war die Frage, ob die manipulierten Unterlagen bereits eine solche Täuschungshandlung darstellten. Der BGH entschied, dass dies nicht der Fall war, da die endgültige Täuschung erst mit der Erstellung und Vorlage der Schlussrechnung erfolgt wäre. Somit lag kein unmittelbares Ansetzen zum Betrug vor.
§ 332, 334 StGB – Bestechlichkeit
Die §§ 332 und 334 StGB betreffen die Bestechlichkeit und Bestechung im Amt. Diese Regelungen schützen das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der öffentlichen Verwaltung, nicht aber das Vermögensinteresse der Anstellungskörperschaft. Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte O. wegen Bestechlichkeit verurteilt, wobei der BGH feststellte, dass der Dienstherr nicht als Verletzter im Sinne der Verfallsregelung angesehen werden kann. Daher wurde ein Verfallsanspruch nicht durch den möglichen Rückforderungsanspruch des Dienstherrn ausgeschlossen.
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Prinzipielle Auslegung
§ 22 StGB – Versuch
Der Versuch beginnt, wenn der Täter nach seiner Vorstellung die Schwelle zum “jetzt geht es los” überschreitet. Dies bedeutet, dass er eine Handlung unternimmt, die ohne weitere Zwischenakte zur Vollendung der Tat führen soll. Im Kontext von § 22 StGB wird diese Schwelle nicht überschritten, wenn noch wesentliche Vorbereitungshandlungen ausstehen, die der Täter erst noch in Angriff nehmen muss.
§ 263 StGB – Betrug
Betrug setzt eine Täuschungshandlung voraus, die darauf abzielt, einen Irrtum hervorzurufen und dadurch eine Vermögensverfügung beim Getäuschten zu erwirken. Der Täter muss dabei direkt auf das Vermögen einwirken, um einen Schaden herbeizuführen. Solange die Täuschung nicht unmittelbar zur Vermögensverfügung führt, liegt lediglich eine Vorbereitungshandlung vor.
§ 332, 334 StGB – Bestechlichkeit
Diese Paragraphen schützen das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität des öffentlichen Dienstes. Ein Beamter macht sich der Bestechlichkeit schuldig, wenn er einen Vorteil als Gegenleistung für eine pflichtwidrige Handlung annimmt. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Unbestechlichkeit des öffentlichen Dienstes als Ganzes, nicht auf individuellen Vermögensinteressen.
Ausnahmeauslegung
§ 22 StGB – Versuch
In Ausnahmefällen kann ein Versuch angenommen werden, wenn der Täter seine Einwirkung auf einen Tatmittler abgeschlossen hat, der die Tat unmittelbar ausführen soll. Dies gilt jedoch nur, wenn der Tatmittler ohne weitere Vorbereitungshandlungen zur Tat übergeht und das geschützte Rechtsgut bereits in Gefahr ist.
§ 263 StGB – Betrug
Ein Betrugsversuch kann auch dann vorliegen, wenn die Täuschungshandlung nicht unmittelbar zur Vermögensverfügung führt, aber in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang steht. Eine Täuschung, die nur der Vorbereitung dient, reicht nicht aus, um einen Versuch zu begründen.
§ 332, 334 StGB – Bestechlichkeit
Eine Ausnahme von der strafrechtlichen Verfolgung besteht nicht, jedoch kann von einer Verfallsanordnung abgesehen werden, wenn der Bestechungslohn nicht mehr im Vermögen des Täters vorhanden ist und dies eine unbillige Härte bedeuten würde. Der Verlust des Bestechungslohns muss jedoch konkret nachgewiesen sein.
Angewandte Auslegung
Im vorliegenden Fall wurde die prinzipielle Auslegung der genannten Paragraphen angewandt. Das Gericht stellte fest, dass weder der Versuchsbeginn des Betrugs noch die Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Verfallsanordnung erfüllt waren. Der Versuchsbeginn war nicht gegeben, da wesentliche Vorbereitungshandlungen noch ausstanden. Die prinzipielle Auslegung wurde auch bei der Bestechlichkeit angewandt, um den Schutz der Integrität des öffentlichen Dienstes zu gewährleisten. Die Ausnahmeauslegung hinsichtlich der Verfallsanordnung wurde nicht angewandt, da keine unbillige Härte nachgewiesen wurde.
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2 StR 43/00 Lösung
Im Fall 2 StR 43/00 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision der Staatsanwaltschaft teilweise erfolgreich war, insbesondere hinsichtlich der Verfallsanordnung gegen einen der Angeklagten. Für die Angeklagten F. und S. wurde die Revision hingegen verworfen. Dies zeigt, dass die Einschätzung des Landgerichts bezüglich des versuchten Betrugs und der Bestechung differenziert betrachtet wurde.
Für die Staatsanwaltschaft, die teilweise erfolgreich war, war der Gang vor Gericht der richtige Weg, um die Verfallsanordnung zu erreichen. Dies unterstreicht die Bedeutung professioneller juristischer Beratung und die Notwendigkeit, in komplexen Fällen einen erfahrenen Anwalt hinzuzuziehen. Für die Angeklagten F. und S., deren Teilfreisprüche bestätigt wurden, war die Verteidigungsstrategie erfolgreich. Dies zeigt, dass eine fundierte rechtliche Strategie und ein guter Verteidiger entscheidend sein können, um die eigenen Interessen vor Gericht zu wahren.
Ähnliche Fälle Lösungen
Bestechung durch Subunternehmer
In einem Fall, in dem ein Subunternehmer Bestechungsgelder zahlte, um Aufträge zu sichern, wäre es ratsam, zunächst eine interne Untersuchung durchzuführen. Sollte sich der Verdacht erhärten, könnte eine Anzeige bei den zuständigen Behörden sowie eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt sinnvoll sein. Falls Sie als Subunternehmer beschuldigt werden, ist eine sofortige rechtliche Beratung unerlässlich, um Ihre Verteidigung vorzubereiten.
Bestechlichkeit im öffentlichen Sektor
Wenn ein Beamter im öffentlichen Dienst der Bestechlichkeit bezichtigt wird, ist es wichtig, alle relevanten Dokumente und Beweise zu sammeln, um den Vorwurf zu widerlegen. In solchen Fällen ist es oft besser, einen Anwalt mit Erfahrung im Verwaltungsrecht zu konsultieren, um die Chancen auf einen Freispruch zu erhöhen.
Betrug ohne direkte Täuschung
Bei Vorwürfen des Betrugs ohne direkte Täuschung, beispielsweise durch manipulierte Abrechnungen, sollte man genau prüfen, ob alle Elemente des Betrugstatbestandes erfüllt sind. Eine Verteidigung könnte darauf abzielen, die fehlende Täuschungsabsicht nachzuweisen. Hierbei ist juristischer Rat von Vorteil, um die Komplexität der Beweisführung zu meistern.
Verzicht auf Verfallsanordnung
Wenn eine Verfallsanordnung droht, aber der Wert des Erlangten nicht mehr im Vermögen vorhanden ist, sollte geprüft werden, ob eine unbillige Härte geltend gemacht werden kann. In solchen Fällen ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, der die Möglichkeit einer Härtefallregelung prüfen kann. Eine einvernehmliche Lösung mit den Behörden könnte in einigen Fällen ebenfalls eine tragfähige Option sein.
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Was ist Bestechung?
Bestechung ist das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von Vorteilen an Amtsträger, um eine pflichtwidrige Handlung zu erreichen.
Wann beginnt der Versuch?
Der Versuch beginnt, wenn der Täter nach seiner Vorstellung unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung ansetzt und die Schwelle zum „jetzt geht es los“ überschreitet.
Was schützt § 263 StGB?
§ 263 StGB schützt das Vermögen vor Täuschungshandlungen, die zu einer Vermögensverfügung führen und dadurch einen Vermögensschaden verursachen.
Wie erfolgt die Auslegung?
Die Auslegung erfolgt durch die Gerichte anhand der gesetzlichen Bestimmungen, der Rechtsprechung und der konkreten Umstände des Einzelfalls.
Was ist eine Verfallsanordnung?
Eine Verfallsanordnung ist eine Maßnahme, bei der Gegenstände oder Werte, die aus einer Straftat stammen, vom Staat eingezogen werden.
Welche Rolle spielt der Dienstherr?
Der Dienstherr ist nicht als Verletzter im Sinne des Verfalls anzusehen, da er durch die Bestechung nicht unmittelbar geschädigt wird.
Was bedeutet Täuschung?
Täuschung ist die Vorspiegelung falscher oder die Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen, um beim Getäuschten eine Fehlvorstellung hervorzurufen.
Was ist eine unbillige Härte?
Eine unbillige Härte liegt vor, wenn die Verfallsanordnung im Einzelfall als ungerecht oder unverhältnismäßig erscheint, was über das normale Maß hinausgeht.
Was ist ein Vermögensschaden?
Ein Vermögensschaden entsteht, wenn durch eine Täuschung ein messbarer wirtschaftlicher Nachteil im Vermögen des Geschädigten eintritt.
Wann ist das Urteil rechtskräftig?
Ein Urteil ist rechtskräftig, wenn keine ordentlichen Rechtsmittel mehr eingelegt werden können oder diese ausgeschöpft sind und die Fristen abgelaufen sind.
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