Unternehmensberater oder Betrüger Was steckt hinter den Schulungsversprechen (1 StR 623/99)

Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob ein früheres Urteil alle Ihre rechtlichen Vergehen abdeckt? Viele Menschen kämpfen mit der Unsicherheit, ob sie nach einem Urteil noch für ähnliche Taten belangt werden können, doch glücklicherweise gibt es hierzu eine klärende Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Wenn Sie sich in einer solchen Lage befinden, könnte das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. April 2000 (1 StR 623/99) wertvolle Einsichten bieten.

1 StR 623/99 Betrug durch Unternehmensberater

Fallübersicht

Konkrete Umstände

In diesem Fall ging es um einen Unternehmensberater, der beschuldigt wurde, mehrere Personen durch betrügerische Aktivitäten geschädigt zu haben. Der Angeklagte sollte als Unternehmensberater tätig sein und versprach seinen Klienten, ihnen durch umfassende Schulungen und Unterstützung zu helfen. Doch es stellte sich heraus, dass er diese Versprechungen nicht einhielt und lediglich daran interessiert war, finanzielle Vorteile zu erlangen, indem er hohe Gebühren von ihnen einforderte. Die betroffenen Klienten waren bereit, diese Gebühren zu zahlen, da sie auf die versprochenen Vorteile vertrauten, die sich jedoch als haltlos erwiesen.

Kläger (Geschädigte Unternehmensberater)

Die Kläger in diesem Fall waren mehrere Unternehmensberater, die als freie Mitarbeiter eingestellt wurden. Sie behaupten, dass sie aufgrund der Zusicherung des Angeklagten, sie umfassend zu schulen und zu unterstützen, hohe Gebühren gezahlt haben. Die Kläger sind der Ansicht, dass sie durch die falschen Versprechungen des Angeklagten getäuscht wurden und dass er niemals die Absicht hatte, die versprochenen Leistungen zu erbringen.

Beklagter (Angeklagter Unternehmensberater)

Der Angeklagte ist ein Unternehmensberater, der die Vorwürfe der Kläger bestreitet. Er behauptet, seinen Verpflichtungen nachgekommen zu sein und dass keine Täuschungsabsicht vorlag. Er argumentiert, dass die Zahlungen der Kläger im Rahmen der vereinbarten Geschäftsbeziehung erfolgten und dass er keine zusätzlichen Schulungen zugesagt habe. Der Angeklagte sieht sich durch die Anschuldigungen der Kläger ungerecht behandelt und vertritt die Ansicht, dass die Kläger die Geschäftsbedingungen missverstanden oder falsch interpretiert haben.

Urteilsergebnis

Das Gericht entschied zugunsten der Kläger. Der Angeklagte wurde wegen Betrugs verurteilt und erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und einem Monat. Zudem wurde er in weiteren vier Fällen des Betrugs zu einer zusätzlichen Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil wurde als unbegründet verworfen, und er trägt die Kosten des Rechtsmittels.

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1 StR 623/99 Relevante Rechtsvorschriften

§ 349 Abs. 2 StPO

Dieser Paragraph der Strafprozessordnung (StPO) befasst sich mit der Zurückweisung einer Revision als unbegründet. Wenn eine Revision eingereicht wird, prüft das Gericht, ob Rechtsfehler vorliegen, die dem Angeklagten nachteilig sind. In diesem Fall wurde die Revision des Angeklagten verworfen, da keine solchen Fehler festgestellt wurden. Dies bedeutet, dass das Gericht die ursprüngliche Entscheidung für korrekt hielt.

§ 46 Abs. 2 StGB

Dieser Paragraph des Strafgesetzbuches (StGB) betrifft die Strafzumessung (Festlegung der Strafe) und die Berücksichtigung des Vorlebens des Angeklagten. Das Gericht muss bei der Festlegung der Strafe das gesamte Vorleben des Angeklagten berücksichtigen, einschließlich früherer Verurteilungen und seines Verhaltens nach der Tat. Im vorliegenden Fall wurde festgestellt, dass die Tat zum Nachteil P. nicht in die frühere Verurteilung eingeflossen ist, was die Argumentation der Revision schwächt.

§ 152 Abs. 2 StPO

Dieser Paragraph legt das Legalitätsprinzip fest, welches die Staatsanwaltschaft verpflichtet, bei Vorliegen eines Anfangsverdachts einer Straftat ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft darf keine Absprachen treffen, die der Verfolgung von Straftaten entgegenstehen, die noch nicht bekannt oder bestimmbar sind. In diesem Fall war die Tat zum Nachteil P. zum Zeitpunkt der früheren Verurteilung nicht bekannt, was bedeutet, dass es keine Grundlage für eine Absprache gab, die deren Verfolgung ausschloss.

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1 StR 623/99 Entscheidungsgrundlagen

Grundsätzliche Auslegung

§ 349 Abs. 2 StPO

Nach § 349 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) kann eine Revision als unbegründet verworfen werden, wenn die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergibt. Dies bedeutet, dass das Urteil in seiner Gesamtheit korrekt ist und keine wesentlichen rechtlichen Fehler aufweist, die dem Angeklagten schaden könnten.

§ 46 Abs. 2 StGB

§ 46 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs (StGB) bezieht sich auf die Strafzumessung und verlangt, dass das Vorleben des Täters, seine Beweggründe und die Umstände der Tat berücksichtigt werden. Es geht darum, eine gerechte Strafe zu finden, die dem individuellen Fall gerecht wird.

§ 152 Abs. 2 StPO

Gemäß § 152 Abs. 2 StPO ist das Legalitätsprinzip zu beachten, das die Staatsanwaltschaft verpflichtet, bei Vorliegen eines Anfangsverdachts Ermittlungen aufzunehmen. Dies stellt sicher, dass alle strafrechtlich relevanten Taten verfolgt werden und keine unrechtmäßigen Absprachen getroffen werden können.

Ausnahmeauslegung

§ 349 Abs. 2 StPO

Eine Ausnahme von der Verwerfung einer Revision könnte theoretisch in Betracht kommen, wenn neue Tatsachen oder Beweise vorliegen, die einen Rechtsfehler belegen könnten. Solche Ausnahmen sind jedoch sehr selten und erfordern klare, neue Informationen, die im ursprünglichen Verfahren nicht bekannt waren.

§ 46 Abs. 2 StGB

In Ausnahmefällen könnte eine besondere Berücksichtigung von Umständen, die nicht unmittelbar mit der Tat in Verbindung stehen, als mildernder Faktor wirken. Solche Umstände müssen jedoch außergewöhnlich und von erheblichem Gewicht sein, um von der Standardauslegung abzuweichen.

§ 152 Abs. 2 StPO

Eine Ausnahme vom Legalitätsprinzip ist nur in sehr engen rechtlichen Grenzen denkbar, etwa wenn dem Staatsanwalt im Rahmen der Ermessensentscheidung ein kleiner Spielraum zugestanden wird. Dennoch bleibt die Pflicht zur Verfolgung bei Vorliegen eines Verdachts bestehen.

Angewandte Auslegung

In diesem Fall wurde die grundsätzliche Auslegung der genannten Vorschriften angewendet. § 349 Abs. 2 StPO wurde genutzt, um die Revision als unbegründet zu verwerfen, da keine neuen Rechtsfehler ersichtlich waren. § 46 Abs. 2 StGB wurde in der Strafzumessung berücksichtigt, indem die früheren Verurteilungen und das Verhalten des Angeklagten in die Bewertung einflossen. § 152 Abs. 2 StPO wurde herangezogen, um zu erklären, warum eine vermeintliche Absprache zur Nichtverfolgung einer Tat nichtig war; das Legalitätsprinzip ließ eine solche Absprache nicht zu, da die Tat zum Zeitpunkt des früheren Verfahrens nicht bekannt war.

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Betrug durch Unternehmensberater Lösungsmöglichkeiten

1 StR 623/99 Lösung

Im Fall 1 StR 623/99 hat der Angeklagte die Revision gegen seine Verurteilung wegen Betrugs verloren. Damit zeigt sich, dass der gerichtliche Weg für ihn in diesem Fall nicht der richtige war. Der BGH hat festgestellt, dass keine Verfahrenshindernisse vorlagen und die Beweiswürdigung des Landgerichts ausreichend war. Für ähnliche Fälle wäre es ratsam, vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Erfolgsaussichten genau zu prüfen. Wäre der Angeklagte in der Lage gewesen, neue Beweise oder Argumente vorzubringen, hätte er möglicherweise anders vorgehen können. In solchen Situationen könnte eine frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt hilfreich sein, um festzustellen, ob eine außergerichtliche Einigung oder ein Vergleich die bessere Option gewesen wäre.

Ähnliche Fälle Lösungsmöglichkeiten

Unternehmensberater ohne Schulungsversprechen

In einem ähnlichen Fall, in dem ein Unternehmensberater keine Schulungen versprochen hat, aber dennoch der Betrug beschuldigt wird, könnte eine direkte Verhandlung mit den Geschädigten sinnvoll sein. Wenn die Beweise für eine Täuschung fehlen, könnte eine außergerichtliche Einigung das beste Ergebnis erzielen. Ein Anwalt kann helfen, die Situation zu bewerten und mögliche Vergleiche vorzuschlagen.

Unternehmensberater mit vorheriger Absprache

Falls eine vorherige Absprache mit den Geschädigten existiert, die nicht eingehalten wurde, könnte der Unternehmensberater versuchen, diese Vereinbarung als Verteidigung zu nutzen. In diesem Fall wäre es ratsam, mit einem Anwalt mögliche Beweise für die Absprache zu sammeln und zu prüfen, ob eine gerichtliche Klärung sinnvoll ist.

Unternehmensberater mit unbekannter Tat

Wenn der Berater beschuldigt wird, eine Tat begangen zu haben, die ihm zum Zeitpunkt der ersten Verurteilung nicht bekannt war, könnte es sinnvoll sein, die Rechtmäßigkeit der neuen Anklage vor Gericht anzufechten. Ein Anwalt kann helfen, die Verteidigung zu organisieren und mögliche Verfahrensfehler zu identifizieren.

Unternehmensberater mit zahlungsfähigen Geschädigten

In Fällen, in denen die Geschädigten zahlungsfähig sind und möglicherweise einen Teil der Verluste bereits kompensiert haben, könnte eine außergerichtliche Einigung vorteilhaft sein. Hierbei könnte ein Mediationsverfahren helfen, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden, ohne die Kosten und den Stress eines Prozesses.

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FAQ

Was ist Betrug?

Betrug ist eine Straftat, bei der jemand durch Täuschung einen Vermögensvorteil erlangt und dadurch einem anderen einen Vermögensschaden zufügt.

Wer ist geschädigt?

Geschädigt sind Personen oder Unternehmen, die durch die betrügerischen Handlungen einen finanziellen Verlust erleiden.

Was ist eine Gesamtfreiheitsstrafe?

Eine Gesamtfreiheitsstrafe ist eine einheitliche Strafe, die mehrere Einzelstrafen für verschiedene Taten zusammenfasst.

Wer sind freie Mitarbeiter?

Freie Mitarbeiter sind Selbstständige, die auf Vertragsbasis für ein Unternehmen arbeiten, ohne fest angestellt zu sein.

Was ist ein Revisionsverfahren?

Ein Revisionsverfahren ist ein Rechtsmittel, mit dem ein Urteil auf Rechtsfehler überprüft wird, ohne den Sachverhalt neu zu bewerten.

Was bedeutet Strafmilderung?

Strafmilderung bedeutet, dass die Strafe aufgrund von mildernden Umständen herabgesetzt wird.

Was ist das Legalitätsprinzip?

Das Legalitätsprinzip verpflichtet die Staatsanwaltschaft, bei hinreichendem Tatverdacht Ermittlungen aufzunehmen und Anklage zu erheben.

Was ist eine Absprache?

Eine Absprache ist eine Vereinbarung zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht über das Verfahren oder das Strafmaß.

Warum wurde die Revision abgelehnt?

Die Revision wurde abgelehnt, weil das Urteil keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufwies.

Wie wirkt sich Schulung auf das Urteil aus?

Die Zusage von Schulungen kann als Teil der Täuschungshandlung des Betrugs gewertet werden und somit das Urteil beeinflussen.

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