Haben Sie sich schon einmal ungerecht behandelt gefühlt, weil gegen Sie Vorwürfe erhoben wurden, die nicht ausreichend bewiesen wurden? Viele Menschen sehen sich mit ähnlichen rechtlichen Herausforderungen konfrontiert, aber glücklicherweise gibt es wegweisende Gerichtsurteile, die Klarheit schaffen können. Wenn Sie in einer solchen Situation stecken, könnte der Beschluss des Bundesgerichtshofs im Fall 1 StR 628/99 eine wertvolle Orientierung bieten.
1 StR 628/99 Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln
Fallübersicht
Konkrete Situation
In diesem Fall geht es um den Vorwurf des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Die Angeklagten, M. und S., standen im Verdacht, in mehrere Straftaten verwickelt zu sein. Der Fall wurde vor dem Landgericht Regensburg verhandelt, wobei acht Einzeltaten zur Last gelegt wurden. Letztendlich ging das Gericht jedoch nur von einer Heroinlieferung des Angeklagten M. an die Angeklagte S. aus.
Kläger (Staatsanwaltschaft): Vorwurf des Drogenhandels
Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen M. und S., weil sie überzeugt war, dass die beiden Angeklagten in acht verschiedenen Fällen unerlaubt mit Betäubungsmitteln handelten. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass diese Handlungen den Straftatbestand des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erfüllten.
Beklagter (Angeklagte M. und S.): Abstreiten mehrerer Tatvorwürfe
Die Angeklagten M. und S. bestritten die gegen sie erhobenen Vorwürfe in sieben von acht Fällen. Sie waren der Ansicht, dass die Beweislage nicht ausreichend sei, um ihre Verwicklung in diese Straftaten nachzuweisen. Lediglich die Lieferung von Heroin von M. an S. wurde akzeptiert.
Urteil
Die Angeklagten M. und S. konnten in sieben von acht angeklagten Fällen nicht verurteilt werden, da das Landgericht Regensburg in diesen Fällen keine ausreichenden Beweise fand. Somit wurde ein Teilfreispruch erteilt. Die übrigen Kosten des Verfahrens wurden den Beschwerdeführern auferlegt. Diese Entscheidung wurde durch den Bundesgerichtshof bestätigt, wobei die Kosten und notwendigen Auslagen der Angeklagten von der Staatskasse übernommen werden mussten.
Rechtsanwalt ohne zweite Prüfung AnwZ (B) 29/99 👆1 StR 628/99 Relevante Rechtsvorschriften
§ 349 Abs. 2 StPO
Diese Vorschrift ermöglicht es dem Revisionsgericht, eine Revision als offensichtlich unbegründet zu verwerfen. Das bedeutet, dass das Gericht nach Überprüfung keine relevanten Fehler in der angefochtenen Entscheidung findet, die eine Änderung des Urteils rechtfertigen würden. In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die vorgebrachten Gründe der Angeklagten nicht ausreichen, um das Urteil des Landgerichts zu kippen.
§ 349 Abs. 4 StPO
Gemäß dieser Vorschrift kann das Revisionsgericht kleinere Änderungen am Urteil vornehmen, ohne dass dies als Erfolg der Revision gewertet wird. Hier wurde der Urteilstenor des Landgerichts ergänzt, um den unterlassenen Teilfreispruch zu berücksichtigen. Diese Ergänzung war notwendig, um den Eröffnungsbeschluss vollständig auszuschöpfen, ohne dass die Angeklagten einen tatsächlichen Teilerfolg erlangten.
§ 465 Abs. 1 StPO
Diese Regelung betrifft die Verteilung der Verfahrenskosten. Im vorliegenden Fall wurden die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse auferlegt, soweit sie freigesprochen wurden. Das bedeutet, dass die Staatskasse für die Kosten aufkommen muss, die durch den Teil des Verfahrens entstanden sind, in dem die Angeklagten freigesprochen wurden.
§ 467 Abs. 1 StPO
Diese Vorschrift regelt ebenfalls die Kostentragung, insbesondere bei Freisprüchen. Sie stellt klar, dass die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der freigesprochenen Angeklagten grundsätzlich von der Staatskasse zu tragen sind. Im konkreten Fall war dies relevant für die ergänzende Kostenentscheidung im Urteil.
Faustschläge und Messerstiche im Streit (1 StR 85/00) 👆1 StR 628/99 Urteilsgrundlagen
Grundsätzliche Auslegung
§ 349 Abs. 2 StPO
Nach § 349 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) kann das Revisionsgericht eine Revision als offensichtlich unbegründet verwerfen, wenn es keine Rechtsverletzung zum Nachteil des Angeklagten feststellt. Das bedeutet, dass das Gericht bei seiner Prüfung keine Fehler findet, die das Urteil beeinflusst haben könnten.
§ 349 Abs. 4 StPO
§ 349 Abs. 4 StPO erlaubt es dem Gericht, das Urteil teilweise zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies zur Berichtigung eines Fehlers erforderlich ist. Hierbei geht es um die Möglichkeit, das Urteil zu vervollständigen, ohne den gesamten Fall neu zu verhandeln.
§ 465 Abs. 1 StPO
Gemäß § 465 Abs. 1 StPO trägt der Beschwerdeführer die Kosten des Verfahrens, wenn seine Beschwerde erfolglos bleibt. Dies ist eine allgemeine Regel, die verhindern soll, dass unbegründete Rechtsmittel eingelegt werden.
§ 467 Abs. 1 StPO
§ 467 Abs. 1 StPO sieht vor, dass der Angeklagte im Falle eines Freispruchs seine notwendigen Auslagen von der Staatskasse erstattet bekommt. Dies dient dem Schutz des Angeklagten vor finanziellen Nachteilen durch ein unberechtigtes Verfahren.
Ausnahmsweise Auslegung
§ 349 Abs. 2 StPO
In Ausnahmefällen kann § 349 Abs. 2 StPO auch dahingehend ausgelegt werden, dass trotz eines geringen Fehlers im Verfahren die Revision verworfen wird, wenn dieser Fehler offensichtlich keinen Einfluss auf das Urteil hatte.
§ 349 Abs. 4 StPO
Ausnahmsweise kann § 349 Abs. 4 StPO angewandt werden, um das Urteil nicht nur zu korrigieren, sondern auch inhaltlich zu ändern, wenn neue Tatsachen oder Beweise dies erfordern.
§ 465 Abs. 1 StPO
Eine Ausnahme von § 465 Abs. 1 StPO kann gemacht werden, wenn der Beschwerdeführer trotz eines Misserfolgs teilweise Recht bekommt und die Kosten entsprechend anteilig verteilt werden.
§ 467 Abs. 1 StPO
§ 467 Abs. 1 StPO kann ausnahmsweise so ausgelegt werden, dass die Staatskasse nur einen Teil der Auslagen trägt, wenn der Freispruch nicht alle Anklagepunkte umfasst.
Angewandte Auslegung
In diesem Fall wurden die §§ 349 Abs. 2 und 4, 465 Abs. 1, 467 Abs. 1 StPO hauptsächlich in ihrer grundsätzlichen Auslegung angewandt. Die Revision wurde als unbegründet verworfen, da keine Rechtsfehler festgestellt wurden. Gleichzeitig wurde das Urteil um einen Teilfreispruch ergänzt, was zeigt, dass § 349 Abs. 4 StPO zur Vervollständigung des Urteils genutzt wurde. Die Kostenentscheidung erfolgte nach § 465 Abs. 1 StPO, da die Revisionen erfolglos waren, während die Auslagenentscheidung nach § 467 Abs. 1 StPO für den Teilfreispruch angepasst wurde.
Korruption und heimliche Absprachen im Bauwesen (1 StR 637/99) 👆Betäubungsmittelhandel Lösung
1 StR 628/99 Lösung
Im Fall 1 StR 628/99 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg als unbegründet verworfen werden. Die Angeklagten wurden teilweise freigesprochen, was zeigt, dass die Verteidigung in Bezug auf die nicht bewiesenen Taten erfolgreich war. Hier stellt sich die Frage, ob ein solches Verfahren sinnvoll war. Da es sich um schwerwiegende Vorwürfe handelte, war die Hinzuziehung eines erfahrenen Strafverteidigers die richtige Entscheidung, um die teilweise Freisprüche zu erreichen. Ein “Do-it-yourself”-Ansatz wäre in einem solch komplexen Fall weniger empfehlenswert gewesen. Der gerichtliche Weg erwies sich als effektiv, da er zu einer teilweisen Entlastung der Angeklagten führte.
Ähnliche Fälle Lösungsansätze
Einmaliger Drogenkauf
In einem Fall, in dem eine Person zum ersten Mal eine geringe Menge Drogen kauft, könnte eine außergerichtliche Einigung die bessere Lösung sein. Ein Anwalt könnte helfen, mit der Staatsanwaltschaft zu verhandeln, um ein milderes Urteil zu erzielen oder das Verfahren ganz einzustellen. Ein gerichtliches Verfahren könnte unnötig kostspielig und belastend sein.
Mehrere geringe Mengen
Wenn jemand mehrfach kleine Mengen Betäubungsmittel erworben hat, sollte die Person überlegen, ob es sinnvoll ist, die Vorwürfe zu bestreiten oder nicht. Hier könnte ein Anwalt prüfen, ob die Beweislage schwach ist und eine Verteidigung im Gericht Sinn macht. Wenn die Beweise überwältigend sind, wäre eine Verhandlung über Strafmilderung ratsam.
Unabsichtlicher Verkauf
Im Falle eines unabsichtlichen Verkaufs von Drogen, beispielsweise durch eine Verwechslung, sollte die betroffene Person sofort rechtlichen Rat suchen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann helfen, die unabsichtlichen Umstände darzulegen und eventuell eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Ein Gerichtsverfahren könnte hier vermieden werden, wenn die Unabsichtlichkeit klar bewiesen werden kann.
Kooperation mit Behörden
Wenn jemand bereit ist, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, beispielsweise durch das Bereitstellen von Informationen über größere Straftaten, könnte dies zu einer erheblichen Strafmilderung führen. In solchen Fällen ist es wichtig, rechtlichen Beistand zu haben, um sicherzustellen, dass die Kooperation klar dokumentiert wird und die bestmögliche rechtliche Strategie entwickelt wird. Ein Gerichtsverfahren könnte hier zugunsten einer Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft vermieden werden.
Sexueller Missbrauch und Verjährung: Ein Urteil wird geprüft (1 StR 646/99) 👆FAQ
Was ist eine Revision?
Eine Revision ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil, bei dem die rechtliche Überprüfung des Urteils durch eine höhere Instanz beantragt wird.
Kosten der Revision?
Die Kosten der Revision trägt in der Regel der Beschwerdeführer, es sei denn, das Gericht entscheidet anders.
Wann Teilfreispruch?
Ein Teilfreispruch erfolgt, wenn nicht alle angeklagten Taten nachweisbar sind, aber dennoch einzelne Vergehen festgestellt wurden.
Relevante Paragraphen?
Die relevanten Paragraphen im Strafprozess sind unter anderem § 349, § 465 und § 467 StPO.
Wann Rechtsfehler?
Ein Rechtsfehler liegt vor, wenn das Gericht das Recht falsch anwendet oder wesentliche Verfahrensvorschriften verletzt.
Wer trägt Verfahrenskosten?
Die Verfahrenskosten trägt meist die Staatskasse, wenn der Angeklagte freigesprochen wird, oder der Angeklagte selbst bei einer Verurteilung.
Wann ist Urteil endgültig?
Ein Urteil ist endgültig, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind oder die Fristen dafür abgelaufen sind.
Was bedeutet StPO?
StPO steht für Strafprozessordnung, das Gesetzbuch, das das Strafverfahren in Deutschland regelt.
Wie lange dauert Revision?
Die Dauer einer Revision kann variieren, sie kann einige Monate bis zu mehreren Jahren in Anspruch nehmen.
Was ist ein Eröffnungsbeschluss?
Ein Eröffnungsbeschluss ist die Entscheidung des Gerichts, ein Hauptverfahren nach der Anklageerhebung durchzuführen.
Rechtsanwalt ohne zweite Prüfung AnwZ (B) 29/99
Zwei Länder ein Verbrechen: Ein Dieb und seine transnationalen Abenteuer (1 StR 483/99) 👆