Gewährleistung Solaranlage: Wer muss reparieren?

Eine Gewährleistung Solaranlage ist nicht nur ein theoretischer Anspruch, sondern für viele Hausbesitzer ein handfestes Ärgernis, wenn Probleme auftreten. Doch wer ist bei Ausfällen oder fehlerhaftem Betrieb wirklich in der Pflicht – der Installateur oder der Hersteller? Gerade bei technischen Produkten wie einer PV-Anlage kann die rechtliche Verantwortung zwischen Gewährleistung und Herstellergarantie schnell verschwimmen. In diesem Beitrag klären wir, was Sie rechtlich und praktisch tun können, wenn sich Ihre Solaranlage trotz voller Sonne nicht einschaltet – und der Installateur auf Huawei verweist.

Rechte aus der Gewährleistung verstehen

Eine neue Solaranlage gilt rechtlich als Kauf einer beweglichen Sache, selbst wenn sie fest installiert wird. Und für solche Käufe gilt § 437 BGB: Wenn ein Mangel vorliegt, kann der Käufer Nacherfüllung verlangen – also entweder Reparatur oder Ersatz.

Beginn der Gewährleistungsfrist

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB zwei Jahre. Der Zeitraum beginnt mit der Übergabe bzw. Inbetriebnahme der Solaranlage. Innerhalb dieser Zeit haftet der Verkäufer – in diesem Fall meist der Installateur – grundsätzlich für Mängel.

Was zählt als Mangel?

Ein Mangel liegt nicht nur vor, wenn etwas kaputt ist. Auch eine verzögerte Inbetriebnahme trotz starker Sonneneinstrahlung oder ein fehlerhafter Wechselrichter mit veralteter Firmware kann ein Mangel im Sinne von § 434 BGB sein – sofern der Defekt bereits bei Übergabe zumindest angelegt war.

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Rolle des Installateurs in der Gewährleistung

Viele Verbraucher fragen sich: Ist der Installateur automatisch für alles zuständig, was nach der Installation schief läuft? Die Antwort ist differenziert – aber durchaus klar regelbar.

Haftung bei fehlerhafter Montage

Wurde die Anlage unsachgemäß installiert, haftet der Installateur im Rahmen seiner werkvertraglichen Pflichten gemäß § 634 BGB. Das bedeutet: Auch wenn die Komponenten technisch einwandfrei sind, muss er bei Fehlern in der Konfiguration oder bei Anschlussproblemen nachbessern.

Keine Pflicht zur Herstellergarantieabwicklung

Kommt der Fehler jedoch vom Gerät selbst – also z. B. einem defekten Huawei-Wechselrichter – und wurde korrekt eingebaut, kann sich der Installateur auf die Herstellergarantie berufen. Laut § 443 BGB ist die Herstellergarantie eine freiwillige Leistung des Herstellers. Der Installateur ist nicht verpflichtet, diese Garantie selbst abzuwickeln – es sei denn, er hat dies vertraglich zugesichert.

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Herstellergarantie Huawei – kein Ersatz für Gewährleistung

Die Garantiebedingungen von Huawei beinhalten zwar meist einen Austauschservice, aber das ersetzt nicht die Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer.

Garantie ist freiwillig

Eine Herstellergarantie ist keine gesetzliche Pflicht. Sie dient als zusätzlicher Schutz, wenn Komponenten nach Übergabe Mängel zeigen. Wichtig: Die Garantie darf die gesetzlichen Rechte aus der Gewährleistung nicht ausschließen oder ersetzen (§ 479 BGB).

Garantiebedingungen sorgfältig prüfen

Oft ist in der Garantie geregelt, dass der Kunde sich aktiv beim Hersteller oder einem Servicepartner melden muss. Der Installateur kann Sie also rechtlich auf diese Möglichkeit hinweisen – muss aber keine Schritte für Sie übernehmen, sofern keine andere vertragliche Verpflichtung besteht.

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Verantwortung des Verkäufers rechtlich einfordern

Wenn der Installateur sich aus der Affäre ziehen möchte und ausschließlich auf den Hersteller verweist, ist es ratsam, schriftlich zur Nachbesserung aufzufordern. Dabei sollte der Hinweis erfolgen, dass Sie Ihre Gewährleistungsrechte geltend machen und eine Frist setzen.

Schriftliche Mängelrüge mit Frist

Gemäß § 439 BGB muss dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit der Nacherfüllung gegeben werden. Wird diese verweigert oder versäumt, kann man auf eigene Kosten nachbessern lassen und diese Kosten ggf. ersetzt verlangen – oder vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB).

Dokumentation der Mängel

Für spätere Auseinandersetzungen ist es entscheidend, dass Sie die Probleme dokumentieren: Fotos, Fehlerprotokolle, Wetterdaten (Sonneneinstrahlung), Kommunikationsverläufe mit dem Installateur und ggf. Serviceberichte von Huawei.

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Strategien bei technischer Ursachenvermutung

Was tun, wenn Sie zwar ein technisches Problem vermuten, aber keine klare Schuldzuweisung möglich ist?

Gutachten einholen

Ein unabhängiges Gutachten kann klären, ob der Fehler aus der Installation oder dem Gerät selbst stammt. Die Kosten hierfür sind zunächst vom Käufer zu tragen, können bei Bestätigung eines Mangels aber vom Verkäufer eingefordert werden.

Koordinierte Doppelstrategie

In der Praxis kann es sinnvoll sein, gleichzeitig sowohl gegenüber dem Verkäufer Ihre Gewährleistung zu behaupten als auch beim Hersteller den Garantiefall zu melden. So gewinnen Sie Zeit – und erhöhen die Chancen, dass zumindest eine Seite reagiert.

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Vertragliche Regelungen im Blick behalten

Entscheidend ist, was im Kauf- oder Installationsvertrag steht. Wenn dort steht, dass der Installateur auch Garantiefälle abwickelt, muss er sich daran halten.

Vertragsklauseln prüfen

Achten Sie auf Formulierungen wie „wir kümmern uns um alle Garantiefälle“ oder „komplettservice inkl. Herstellergarantieabwicklung“. Solche Versprechen binden den Installateur, auch wenn Huawei eigentlich zuständig wäre.

Abgrenzung zu Serviceverträgen

Manche Anbieter bieten zusätzlich kostenpflichtige Wartungsverträge an. Nur wenn ein solcher abgeschlossen wurde, ist eine weitergehende Servicepflicht rechtlich verpflichtend. Ohne solche Zusatzverträge gilt die gesetzliche Minimalverantwortung.

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Was tun bei Verweigerung durch den Installateur?

Wenn der Installateur Ihre Mängelrüge ignoriert oder ablehnt, bleibt nur der Weg über rechtliche Schritte – aber auch hier gibt es sinnvolle Zwischenlösungen.

Verbraucherzentrale oder Schlichtungsstelle

In vielen Bundesländern helfen Verbraucherzentralen bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Auch branchenspezifische Schlichtungsstellen, etwa von Handwerkskammern, können vermitteln.

Anwaltliche Unterstützung

Wenn es um teure Anlagen wie Solartechnik geht, kann eine anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein. Gerade wenn die Beweislast schwierig zu klären ist oder größere Summen im Raum stehen, bringt ein professionelles Schreiben oft Bewegung in die Sache.

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Fazit

Die Frage, wer bei Problemen mit der Solaranlage haftet, ist nicht immer leicht zu beantworten – aber durchaus rechtlich klärbar. Innerhalb der ersten zwei Jahre greift die gesetzliche Gewährleistung Solaranlage, die grundsätzlich beim Verkäufer, also häufig beim Installateur, ansetzt. Wenn der Mangel durch fehlerhafte Montage oder falsche Konfiguration verursacht wurde, haftet dieser auch ohne Wenn und Aber. Verweist der Installateur hingegen auf die Herstellergarantie Huawei, obwohl unklar ist, ob es sich um einen Geräte- oder Installationsfehler handelt, sollten Sie dennoch Ihre Rechte aus der Gewährleistung schriftlich einfordern. Im Zweifel hilft ein unabhängiges Gutachten oder anwaltliche Unterstützung, um nicht zwischen Garantie und Gewährleistung zerrieben zu werden.

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FAQ

Muss der Installateur innerhalb der Gewährleistung jede Reparatur übernehmen?

Nicht unbedingt. Wenn die Gewährleistung Solaranlage einen Mangel betrifft, der durch fehlerhafte Installation entstanden ist, dann ja. Handelt es sich jedoch um einen reinen Defekt eines Bauteils wie dem Wechselrichter, kann er auf die Herstellergarantie verweisen – sofern keine andere vertragliche Regelung besteht.

Was passiert, wenn der Fehler erst nach einem Jahr auftritt?

Innerhalb von zwei Jahren nach Inbetriebnahme können Sie immer noch Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung geltend machen. Nach sechs Monaten müssen Sie allerdings nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war – das ist oft ein praktisches Problem.

Kann ich gleichzeitig Hersteller- und Gewährleistungsrechte nutzen?

Ja, das ist durchaus erlaubt. Sie können beim Hersteller einen Garantiefall melden und gleichzeitig beim Installateur Nacherfüllung verlangen. Es erhöht Ihre Chancen auf eine schnelle Lösung, ohne dass Sie auf eine Option verzichten müssen.

Reicht ein Softwarefehler aus, um Gewährleistung zu beanspruchen?

Ein Softwarefehler, der das Einschalten der Solaranlage beeinträchtigt, kann ein Mangel im Sinne von § 434 BGB sein – sofern er nicht erst später durch ein Update verursacht wurde. Wichtig ist, ob der Fehler bereits bei Übergabe „angelegt“ war.

Darf der Installateur einfach auf Huawei verweisen?

Er darf Sie auf die Möglichkeit der Herstellergarantie hinweisen – aber sich nicht pauschal seiner Verantwortung entziehen. Wenn er keine Vereinbarung zur Garantieabwicklung getroffen hat, ist er nicht verpflichtet, diese zu übernehmen. Ihre Gewährleistungsansprüche bestehen dennoch.

Was mache ich, wenn der Installateur auf meine Mängelrüge nicht reagiert?

Dann sollten Sie ihm eine schriftliche Frist zur Nacherfüllung setzen. Reagiert er weiterhin nicht, können Sie entweder selbst nachbessern lassen und die Kosten geltend machen – oder vom Vertrag zurücktreten. Im Zweifel hilft ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale weiter.

Zählt eine Verzögerung beim Einschalten der Anlage als Mangel?

Wenn die Solaranlage bei voller Sonneneinstrahlung nicht startet oder sich stark verspätet einschaltet, kann das ein relevanter Mangel sein – insbesondere dann, wenn dadurch Energieproduktion ausfällt. Auch hier greift die Gewährleistung Solaranlage, sofern ein technischer Fehler vorliegt.

Wer muss für ein Gutachten aufkommen?

Zunächst Sie selbst – es sei denn, Sie können später nachweisen, dass der Mangel tatsächlich besteht und vom Installateur zu verantworten ist. Dann können die Kosten zurückgefordert werden. Ohne klare Beweise wird das allerdings schwierig.

Gilt die Gewährleistung auch bei Wartungsfehlern?

Nur dann, wenn die Wartung Teil der vertraglich geschuldeten Leistungen war. Wenn Sie einen separaten Wartungsvertrag abgeschlossen haben, kann sich daraus eine zusätzliche Verpflichtung ergeben. Ohne vertragliche Zusicherung bleibt es bei der üblichen Haftung für Montage und Lieferung.

Welche Rolle spielt die Verbraucherzentrale?

Die Verbraucherzentrale kann helfen, Ihre Ansprüche aus der Gewährleistung Solaranlage gegenüber Installateur oder Händler durchzusetzen – insbesondere wenn es sich um ein standardisiertes Verfahren handelt. Sie kann außerdem bei der Einschätzung von Garantiebedingungen unterstützen.

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