Pakete kommen angeblich an, doch niemand hat sie bekommen. Genau das schildert ein Fall, der im Forum für Furore sorgte. Versandbetrug mit System – funktioniert das wirklich und wie lange bleibt das unbemerkt?
Händler und Paketdienste reagieren anders
Wenn regelmäßig Pakete als „zugestellt“ markiert sind, aber beim Empfänger nicht ankommen, fragt man sich unweigerlich: Wer merkt so etwas eigentlich zuerst? Der Händler oder der Versanddienstleister?
Händler prüfen Kundendaten intensiv
Größere Versandhäuser wie Amazon oder Otto haben längst interne Abteilungen geschaffen, die gezielt auffällige Bestellmuster untersuchen. Wenn etwa ein Kunde mehrmals behauptet, seine Bestellung sei verschwunden, schlagen interne Systeme Alarm. Dabei ist nicht nur der Kundenname relevant – auch Adressen, Zahlungsarten und sogar Bestellverhalten können zur Sperrung führen. In der Praxis bedeutet das, dass bereits nach wenigen „verlorenen“ Paketen ein automatischer Prüfprozess startet. Es ist also nicht so einfach, dauerhaft unentdeckt zu bleiben.
Paketdienste haben keine Einblicke
Anders sieht es bei den Zustellern wie DHL, Hermes oder DPD aus. Diese bekommen in der Regel gar nicht mit, wenn ein Empfänger Rückforderungen stellt oder ein Händler eine Bestellung storniert. Denn der Kontakt erfolgt meist nur dann, wenn der Händler eine formelle Nachforschung beantragt – und das passiert eher selten, insbesondere bei geringen Warenwerten. Der Grund: Aufwand und Kosten stehen oft in keinem Verhältnis. Es lohnt sich schlichtweg nicht, jeder verlorenen Sendung hinterherzugehen.
Falsch gelieferte Ware: Verkäufer reagiert nicht – was tun? 👆Täuschung durch Namenswechsel und Fake-Empfänger
Eine besonders auffällige Masche betrifft das bewusste Annehmen von Paketen unter falschem Namen – oft sogar mit manipulierten Klingelschildern. So entstehen künstliche Identitäten, auf die Waren bestellt werden, die dann angeblich nie angekommen sind.
Zustellung trotz Unterschrift?
Selbst bei Paketen mit Unterschrift kann es zu Betrug kommen. Denn wenn der Empfängername regelmäßig wechselt, etwa durch austauschbare Klingelschilder, fällt es dem Zusteller kaum auf. Solche Methoden sind schwer zu durchschauen – vor allem in Mehrfamilienhäusern, wo viele unterschiedliche Namen auftauchen können.
Wann der Betrug auffliegt
Die Wahrheit ist: Betrüger wechseln oft Adressen, Namen und Zahlungsdaten, um nicht aufzufliegen. Aber irgendwann reicht es. Sobald mehrere Händler dieselbe Adresse sperren oder Strafanzeigen häufen sich, beginnt die Justiz aktiv zu werden. Dann drohen nicht nur Rückforderungen, sondern auch Ermittlungen wegen gewerbsmäßigen Betrugs nach § 263 StGB. Und wer glaubt, es handle sich um ein Kavaliersdelikt, irrt: Bei gewerbsmäßigem Betrug drohen laut Gesetz bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe.
Anbieter verweigert Rücksendung: Rechte verstehen 👆Schutzmechanismen im Hintergrund
Viele Onlineshops und Zusteller setzen auf interne Datenbanken und Algorithmen, um solche Betrugsfälle zu erkennen. Doch wie genau funktioniert das?
Händler vernetzen sich untereinander
Größere Händler tauschen sich aktiv aus – nicht nur intern, sondern auch über gemeinsame Plattformen. Es gibt sogenannte “Blacklists”, auf denen problematische Adressen und Namen erfasst werden. Eine Adresse, an die wiederholt „verlorene“ Pakete geliefert wurden, wird dort schnell zur Risikozone. Wer hier lebt, kann schnell Probleme beim Bestellen bekommen – auch wenn er selbst nichts verbrochen hat.
IT-basierte Risikobewertung
Moderne Shopsysteme analysieren Bestellmuster, Endgeräte, IP-Adressen und Zahlungsgewohnheiten. Zwar sind VPNs und Fake-Adressen ein Hindernis, doch auf Dauer fällt wiederkehrendes Verhalten auf. Und wenn die Schwelle zur Anzeige überschritten ist, können selbst kleine Beträge aufsummiert werden – mit dem Ergebnis, dass sich eine Strafverfolgung plötzlich doch lohnt.
Auto stehen geblieben? So handeln Sie sicher! 👆Strafrechtliche Konsequenzen
Was viele nicht bedenken: Auch bei kleinen Warenwerten kann wiederholtes Vortäuschen eines Paketverlusts schnell strafrechtlich relevant werden.
Gewerbsmäßiger Betrug laut § 263 StGB
Wer systematisch vorgibt, Pakete nicht erhalten zu haben, obwohl sie angekommen sind, begeht einen Betrug. Der § 263 Strafgesetzbuch (StGB) definiert Betrug als vorsätzliche Täuschung, um sich oder Dritte zu bereichern. Besonders kritisch wird es, wenn sich daraus ein Muster erkennen lässt – also eine gewerbsmäßige oder bandenmäßige Vorgehensweise. Die Gerichte sehen das nicht als Bagatelle, sondern als gezielten Angriff auf die Rechtsordnung.
Beispielhafte Rechtsprechung
Im Urteil Az. 1 Ss 2/20 des OLG Hamm wurde ein Angeklagter verurteilt, weil er systematisch falsche Verlustmeldungen gegenüber Onlinehändlern gemacht hatte. Die Richter stellten klar, dass auch bei niedrigen Einzelbeträgen eine strafbare Handlung vorliegt, wenn die Häufung auf eine bewusste Strategie hinweist. Das Strafmaß betrug in diesem Fall acht Monate auf Bewährung – verbunden mit Rückzahlungsforderungen.
I ZB 59/24 Unzureichendes Attest im Vollstreckungsvollzug 👆Fazit
Versandbetrug zugestellt nichts erhalten – das klingt zunächst wie ein Einzelfall, ist aber in Wahrheit ein bekanntes Systemproblem im Onlinehandel. Die Händler, insbesondere große Versandhäuser, haben längst komplexe Prüfsysteme etabliert, um Wiederholungstäter zu erkennen. Der Versanddienstleister selbst bleibt in der Regel außen vor, es sei denn, es kommt zu konkreten Nachforschungsanträgen.
Wer glaubt, mit mehrfachen Verlustmeldungen durchzukommen, spielt ein riskantes Spiel. Denn ab einem gewissen Punkt droht nicht nur die Sperrung durch Händler, sondern auch eine Strafanzeige wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Das Gesetz (§ 263 StGB) ist hier eindeutig – und wird bei Verdachtsmomenten auch angewendet.
Am Ende zeigt sich: Auch wenn Versandbetrug zugestellt nichts erhalten auf den ersten Blick schwer nachweisbar scheint, hinterlässt jeder digitale Fußspuren. Und wer es übertreibt, riskiert mehr als nur eine Mahnung.
Was tun bei Autopanne? Das sollten Sie wissen. 👆FAQ
Was passiert, wenn ich ein Paket angeblich nicht bekommen habe?
Wenn du meldest, dass du ein Paket nicht erhalten hast, obwohl es laut Tracking zugestellt wurde, startet der Händler meist eine interne Prüfung. Bei mehrmaligen Meldungen kann das System dich als risikobehaftet einstufen. Das Thema Versandbetrug zugestellt nichts erhalten wird dann schnell ernst genommen.
Können Paketdienste erkennen, dass ich regelmäßig angeblich nichts bekomme?
Grundsätzlich nein. Versandunternehmen wie DHL oder Hermes bekommen nur selten Rückmeldungen über „verlorene“ Sendungen. Nur wenn der Händler aktiv eine Nachforschung einleitet, wird der Versanddienst informiert.
Wie lange kann man mit Paketverlust-Meldungen durchkommen?
Kurzfristig mag das möglich sein, insbesondere bei kleinen Beträgen. Aber wenn du es übertreibst oder ein Muster erkennbar wird, kommt es zur Sperrung deines Kontos oder sogar zu einer Strafanzeige wegen Versandbetrug.
Wird bei Versandbetrug die IP-Adresse verfolgt?
Einzelne Händler können technische Daten wie IP-Adressen oder Geräteinformationen speichern. Aber bei VPN-Nutzung oder wechselnden Geräten ist das nicht immer hilfreich. Deshalb werden häufig Adressen, Namen oder Zahlungsmethoden als Erkennungsmerkmal genutzt.
Was sagt das Gesetz zu Versandbetrug?
Laut § 263 StGB ist Versandbetrug eine Form des Betrugs. Wer absichtlich täuscht, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, macht sich strafbar. Gerade bei systematischem Vorgehen kann der Tatbestand des gewerbsmäßigen Betrugs erfüllt sein.
Wie reagieren Händler auf häufige Verlustmeldungen?
Viele große Händler haben eigene Betrugspräventionsteams. Sie sperren Kundenkonten, blockieren Adressen oder untersuchen Auffälligkeiten systematisch. Bei Verdacht wird oft auch Strafanzeige erstattet.
Zählt auch das Annehmen unter falschem Namen als Versandbetrug?
Ja, besonders wenn die Absicht besteht, sich durch die Täuschung Waren zu verschaffen. Der Trick mit dem wechselnden Klingelschild fällt klar unter Versandbetrug und kann auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Was kann ich tun, wenn mein Nachbar ständig Pakete unter falschem Namen annimmt?
Du solltest das deinem Vermieter oder der Hausverwaltung melden. Wenn du den Verdacht hast, dass es sich um Versandbetrug zugestellt nichts erhalten handelt, kannst du auch die Polizei informieren.
Wird bei jeder Betrugsanzeige ermittelt?
Nein, viele kleinere Fälle werden mangels öffentlichem Interesse eingestellt. Doch bei mehrfachen Vorkommnissen oder gewerbsmäßigem Vorgehen wird in der Regel ermittelt – und dann wird es richtig teuer.
Kann man durch einen Nachbarn zu Unrecht mitverdächtigt werden?
Ja, wenn deine Adresse häufiger als Zustellort für Betrug auftaucht, kann das Probleme bereiten – auch wenn du unschuldig bist. Darum ist es wichtig, solche Fälle rechtzeitig zu melden und sich abzugrenzen.
I ZR 133/23 Pauschalvertrag für Tanzschulen 👆