Haben Sie sich jemals ungerecht behandelt gefühlt, weil Sie aufgrund einer versuchten Handlung wie einem versuchten Diebstahl oder einer versuchten Erpressung zu Unrecht beschuldigt wurden? Viele Menschen stehen vor ähnlichen rechtlichen Herausforderungen, aber zum Glück gibt es wegweisende Gerichtsurteile, die Klarheit schaffen können. Wenn Sie in einer solchen Situation stecken, könnte das Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall 1 StR 505/99 hilfreiche Einblicke und Lösungen bieten, also lesen Sie weiter.
1 StR 505/99 Versuchter schwerer räuberischer Erpressung und Totschlag
Fallbeschreibung
Konkrete Situation
Im vorliegenden Fall geht es um einen Vorfall, bei dem die Angeklagten R. und C. zusammen mit zwei weiteren Personen geplant hatten, in das Haus einer ihnen bekannten Person einzudringen, um Bargeld und die EC-Karte samt Geheimzahl zu erpressen. Dies sollte am Abend des 26. April 1998 geschehen. Allerdings wurde ihr Plan vereitelt, als das Opfer die Eindringlinge entdeckte und sich zur Wehr setzte. Während der Angeklagte C. sich zurückzog, griff R. zu einem Messer und tötete das Opfer mit mehreren Stichen.
Kläger (Staatsanwaltschaft)
Die Staatsanwaltschaft, die als Klägerin auftritt, argumentiert, dass der Angeklagte R. nicht nur wegen Totschlags, sondern wegen Mordes verurteilt werden sollte. Zudem forderte sie eine härtere Bestrafung für den Angeklagten C., der an der versuchten schweren räuberischen Erpressung beteiligt war. Die Staatsanwaltschaft strebt somit eine Verschärfung der bisherigen Strafen an.
Beklagte (Angeklagte R. und C.)
Die Beklagten R. und C. bestreiten die verschärften Vorwürfe. R. wurde bereits wegen Totschlags verurteilt, während C. wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung und unterlassener Hilfeleistung verurteilt wurde. Die Verteidigung argumentiert, dass die ursprünglichen Urteile des Landgerichts Stuttgart angemessen sind und dass keine Mordmerkmale vorliegen, die eine härtere Strafe für R. rechtfertigen würden.
Urteilsergebnis
Die Angeklagten haben in diesem Fall gewonnen. Das Bundesgerichtshof hat die Revision der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Das bedeutet, dass die ursprünglichen Urteile des Landgerichts Stuttgart bestehen bleiben. R. wurde somit wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt, während C. wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung und unterlassener Hilfeleistung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.
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§ 211 StGB Mord
Der Paragraph 211 des Strafgesetzbuches (StGB) behandelt den Tatbestand des Mordes. Mord ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen unter bestimmten, besonders verwerflichen Umständen. Diese Umstände, auch Mordmerkmale genannt, können unter anderem niedrige Beweggründe, Heimtücke oder das Ziel sein, eine andere Straftat zu verdecken. Im vorliegenden Fall wurde geprüft, ob der Angeklagte R. den Geschädigten aus niedrigen Beweggründen oder zur Verdeckung einer anderen Straftat getötet hat. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass keine dieser Voraussetzungen eindeutig erfüllt war.
§ 251 StGB Raub mit Todesfolge
Dieser Paragraph des StGB bezeichnet eine besonders schwere Form des Raubes, bei der der Tod eines Menschen als Folge des Raubüberfalls eintritt. Dies kann auch dann gelten, wenn der Tod nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde, aber im Zusammenhang mit dem Raub steht. Im verhandelten Fall wurde der Vorwurf eines versuchten Raubes mit Todesfolge geprüft. Das Gericht hat jedoch entschieden, diesen Vorwurf gemäß § 154a Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) auszuschließen, da dies die rechtssichere Bestätigung der Verurteilung des Angeklagten wegen Totschlags behindert hätte.
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Grundsätzliche Auslegung
§ 211 StGB Mord
Nach § 211 StGB wird Mord als eine Tötung beschrieben, die aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam erfolgt. Im Allgemeinen wird erwartet, dass der Täter mit einem bestimmten Motiv handelt, das als besonders verwerflich angesehen wird. Ein klassisches Beispiel wäre die Tötung, um eine andere Straftat zu verdecken.
§ 251 StGB Raub mit Todesfolge
Bei § 251 StGB liegt der Fokus auf einem Raub, der zum Tod einer Person führt. Hierbei ist entscheidend, dass die Todesfolge in Verbindung mit dem Raub steht, auch wenn der Tod unbeabsichtigt war. Der Raub muss in der Absicht, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen, begangen worden sein.
Ausnahmsweise Auslegung
§ 211 StGB Mord
In Ausnahmefällen kann eine Tat nicht als Mord eingestuft werden, selbst wenn die Anzeichen dafür vorliegen. Wenn etwa die Tötung in einer extremen psychischen Ausnahmesituation ohne vorherige Planung geschieht, könnte dies eine abweichende Beurteilung rechtfertigen. Eine spontane Tat ohne die bewusste Reflexion niedriger Beweggründe kann so gewertet werden.
§ 251 StGB Raub mit Todesfolge
Der Raub mit Todesfolge kann ebenfalls anders bewertet werden, wenn die Todesfolge nicht vorhersehbar war oder in einem untypischen Kontext eintrat. Zum Beispiel, wenn der Tod durch eine unvorhergesehene und nicht beabsichtigte Eskalation der Situation eintrat, könnte dies als mildernder Umstand gelten.
Angewandte Auslegung
In diesem Fall wurde die Auslegung der §§ 211 und 251 StGB eher im Ausnahmebereich betrachtet. Für die Tötung wurde kein Mordmerkmal als gegeben angesehen, da die Tat spontan und in einer psychischen Ausnahmesituation stattfand. Der Angeklagte R. handelte in einem Moment der Angst und ohne vorherige Planung. Ebenso wurde der Vorwurf des Raubes mit Todesfolge nicht weiter verfolgt, da die Todesfolge eher zufällig und nicht im direkten Zusammenhang mit der Erpressungsabsicht stand. Dies zeigt, dass das Gericht die spezifischen Umstände der Tat und die psychische Verfassung des Angeklagten in seine Beurteilung einbezogen hat.
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1 StR 505/99 Lösungsansatz
In diesem Fall wurde die Revision der Staatsanwaltschaft abgewiesen, was bedeutet, dass die Anklage nicht erfolgreich war. Somit war der Versuch, das Urteil des Landgerichts Stuttgart zu revidieren, nicht der richtige Ansatz. Der Hauptgrund für das Scheitern der Revision lag in der rechtlichen Bewertung der Tatmerkmale, die vom Gericht als nicht ausreichend für eine härtere Verurteilung angesehen wurden. Bei solch komplexen strafrechtlichen Angelegenheiten wäre es ratsamer gewesen, von Anfang an eine fundierte rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Erfolgsaussichten einer Revision realistischer einschätzen zu können. Eine sorgfältige Analyse der bestehenden Beweise und rechtlichen Grundlagen durch einen erfahrenen Strafverteidiger hätte möglicherweise eine andere Strategie hervorgebracht.
Ähnliche Fälle Lösungsansätze
Eingedrungen ohne Vorwarnung
In einem Fall, in dem Personen ohne Vorwarnung in ein Haus eindringen und ein Verbrechen begehen, ist es entscheidend, die rechtliche Grundlage im Vorfeld genau zu prüfen. Wenn der Vorfall eindeutig erfasst wurde, kann eine Verhandlung eine sinnvolle Lösung sein. Jedoch sollte man in Erwägung ziehen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, um langwierige und kostspielige Prozesse zu vermeiden. Professionelle rechtliche Unterstützung wäre hier ratsam, um die besten Verhandlungsbedingungen zu schaffen.
Vereinbarung vor der Tat
Wenn vor der Tat eine Vereinbarung unter den Beteiligten getroffen wurde, könnte dies die rechtlichen Konsequenzen verschärfen. In einem solchen Szenario könnte es sinnvoll sein, sich frühzeitig mit einem Anwalt zu besprechen, um die möglichen rechtlichen Schritte zu bewerten. Eine Einigung oder ein Plädoyer könnte in Betracht gezogen werden, um das Risiko einer härteren Strafe zu minimieren. Ein Experte könnte helfen, die bestmögliche Verteidigungslinie zu entwickeln.
Verdeckungsabsicht
Falls die Tat mit der Absicht begangen wurde, ein anderes Verbrechen zu verdecken, sollte man genau prüfen, ob ausreichende Beweise dafür vorliegen. In diesem Fall wäre eine Verteidigungsstrategie, die auf der Anfechtung der Beweise basiert, eine Option. Die Unterstützung durch einen erfahrenen Strafverteidiger kann entscheidend sein, um die Beweise zu überprüfen und die Anklage zu entkräften. Eine Einigung könnte ebenfalls eine Möglichkeit sein, sofern die Beweise nicht eindeutig sind.
Spontane Tat ohne Planung
Bei einer spontanen Tat ohne vorherige Planung könnte argumentiert werden, dass mildernde Umstände vorliegen. In solchen Fällen könnte eine Verteidigungslinie, die auf den psychologischen Zustand des Täters zum Tatzeitpunkt abzielt, effektiv sein. Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt kann helfen, diese Argumentation zu stärken und möglicherweise eine mildere Strafe zu erreichen. Hier wäre eine Kombination aus rechtlicher Verteidigung und psychologischem Gutachten sinnvoll.
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Was ist räuberische Erpressung?
Räuberische Erpressung liegt vor, wenn jemand mit Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben einen anderen zur Herausgabe von Sachen oder Rechten zwingt.
Wie wird Totschlag definiert?
Totschlag ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen ohne die besonderen Merkmale eines Mordes. Es handelt sich um eine schwerwiegende Straftat, die mit Haft bestraft wird.
Was ist Mordmerkmal?
Mordmerkmale sind besondere Umstände wie Heimtücke, Grausamkeit oder niedrige Beweggründe, die eine Tötung von Totschlag zu Mord qualifizieren.
Wann liegt ein niedriger Beweggrund vor?
Ein niedriger Beweggrund ist gegeben, wenn die Tatmotive nach allgemeiner Wertung verwerflich und auf niedrigster Stufe stehen, z.B. aus Habgier oder Rachsucht.
Wie wirkt sich Auslieferungshaft aus?
Auslieferungshaft, die im Ausland verbüßt wird, kann auf die in Deutschland verhängte Strafe angerechnet werden, oft im Verhältnis eins zu eins.
Was ist der Grundsatz der Spezialität?
Der Grundsatz der Spezialität besagt, dass ein Ausgelieferter nur für die Tat verfolgt werden darf, für die die Auslieferung bewilligt wurde, es sei denn, es handelt sich um dieselbe Tat.
Wie wird die Bewährung entschieden?
Eine Bewährung wird gewährt, wenn eine günstige Sozialprognose vorliegt, besondere Umstände bestehen und keine Verteidigung der Rechtsordnung dagegenspricht.
Welche Rolle spielen Persönlichkeitsmerkmale?
Persönlichkeitsmerkmale wie emotionale Instabilität oder narzisstische Züge können bei der Bewertung der Tatmotive und der Schuldfähigkeit eine Rolle spielen.
Was sind straferschwerende Umstände?
Straferschwerend wirken Umstände, die die Schwere der Tat erhöhen, wie z.B. das Eindringen in die Privatsphäre des Opfers oder die Planung und Ausführung der Tat im Team.
Wie wird eine Gesamtwürdigung vorgenommen?
Eine Gesamtwürdigung berücksichtigt alle Tat- und Täterumstände, einschließlich der Tatmotive, der Persönlichkeit des Täters und der Tatumstände, um eine angemessene Strafe zu bestimmen.
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